Glossar
Haftung des Arbeitnehmers
Der Lkw-Fahrer, der dachte, dass die Brücke hoch genug sei,
der Jurist, dass der Vertrag alle gewünschten Regelungen enthalte,
der Buchhalter, dass er die 50.000,- € noch nicht überwiesen habe
und der Bauleiter, dass die Betonmischung das Gewölbe tragen werde
– hat aber alles nicht geklappt!
Und der Schaden, der daraus entsteht? Der Arbeitgeber haftet dem Kunden gegenüber grundsätzlich nach allgemeinen Vertragsgrundsätzen, demnach für Vorsatz und jede Form von Fahrlässigkeit. Und wie haftet der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber oder dem Kunden gegenüber?
Grundsätzlich muss auch er haften. Allerdings nach einem anderen Maßstab. Denn er hätte ansonsten teilweise erhebliche Risiken zu tragen, ohne am Erfolg des Unternehmens beteiligt zu sein.
Er haftet in jedem Falle für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Handelt es sich lediglich um leichte Fahrlässigkeit, haftet er gar nicht. Bei normaler (auch mittlerer genannter) Fahrlässigkeit ist der Schaden unter Berücksichtigung aller Umstände zu quoteln.
Für den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil an der Haftung ist dabei von Belang:
- die Schadenshöhe,
- ob es sich um ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes und versicherbares Risiko handelt,
- der Grad des vorwerfbaren Verschuldens,
- die Höhe des Arbeitsentgelts,
- Gefahrgeneigtheit der Arbeit,
- sonstige Umstände.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Gesetz zur Regelung des Handels in Deutschland
Haustarifvertrag
Der „Haustarifvertrag“ ist eine umgangssprachliche Beschreibung eines Tarifvertrages, der nur in einem Unternehmen („Haus“) zur Anwendung kommt.
Hier hat der Arbeitgeber allein und ohne den sonst fast immer auf seiner Seite beteiligten Verband mit der Gewerkschaft abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt – auch wenn oftmals etwas anderes vermutet wird – auch im Falle eines Haustarifvertrages zwingend und kraft Gesetzes nur für die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer.
Natürlich können Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmer die Geltung des Haustarifvertrages für ihr Arbeitsverhältnis vereinbaren (vgl. „Anlehnung“). Die Gründe für den Abschluss eines Haustarifvertrages sind vielfältig.
In der Regel sieht man die Ergebnisse des allgemein in der Branche geltenden Tarifvertrags als unpassend für das Unternehmen an. Das kann daran liegen, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Lohnzuwächse zu „stemmen“ oder sogar generöser leisten will („VW“).
