Gesundheitsförderung im Betrieb – Kompakt
Intensivseminar zu den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Dieses Seminar bieten wir als Inhouse-Veranstaltung an
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Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage Bei einer Dauer von insgesamt 2,0 Tagen kann nur ein erster Überblick gegeben werden. Auf Übungen und Praxisbeispiele muss weitgehend verzichtet werden. Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an. |
Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Neben körperlichen Erkrankungen spielt dabei der professionelle Umgang mit psycho-sozialen Belastungen eine zunehmend wichtige Rolle für einen gesunden Betrieb. Im rechtlichen Teil dieses Intensiv-Seminars wird der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung gelegt. Der zweite Teil gibt – abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation – einen erste Überblick, wie psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen zu erkennen und als Betriebsrat gegenüber Betroffenen angesprochen werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitsmanagements
- Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Überblick
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Handlungspflichten des Arbeitgebers
- Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 und §91 BetrVG
- Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen?
- (Gemeinsame) Aufgaben von SBV und Betriebsrat
- Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung/Prävention
Betriebspraktischer Teil
Warnsignale für Erkrankungen erkennen
- Körperliche Warnsignale
- Übliche Verläufe von Burn-out
- Häufig auftretende psychische Erkrankungen
- Wie definiert sich „Sucht“?
Betriebsrat und professioneller Umgang in Gesprächen mit Betroffenen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Initiativen des Betriebsrats zur Veränderung der betrieblichen Belastungsfaktoren
