Ihr Einstieg in die Betriebsratsarbeit
»Betriebsrat – Was nun?« Diese Frage stellen sich viele erstmalig gewählte Betriebsratsmitglieder. Was muss beachtet werden, was darf und muss ich als Betriebsrat tun, muss man zum Halbjuristen werden? Fragen über Fragen …
Aber: Aller Anfang ist leicht mit den Poko-Einführungsseminaren. Hier lernen Sie nicht nur Kollegen aus anderen Betrieben kennen, sondern Sie lernen praxisorientiert, das grundlegende Handwerkszeug zu beherrschen, es sicher auf Ihre betriebliche Situation anzuwenden und zu wissen, wie Sie zu einer rechtssicheren Position kommen können.
Machen Sie den Start in Ihre Betriebsratsarbeit zu einem Erfolg – wir unterstützen Sie durch unsere Seminare gern dabei!
Was muss man als Betriebsrat können? Kompetenzen für jeden Betriebsrat!
Der Betriebsrat soll Interessenvertreter für die Arbeitnehmer im Betrieb und kompetenter Ansprechpartner für den Arbeitgeber sein. Jedes Betriebsratsmitglied muss dazu Kenntnisse und Kompetenzen in folgenden Bereichen haben:
- Betriebsverfassungsrechtliches Wissen: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist das »Gesetz des Betriebsrats«. Es ist die wichtigste Rechtsquelle, die jedes Betriebsratsmitglied kennen und anwenden können muss. Wann trifft aber die eigene betriebliche Situation den beschriebenen Sachverhalt im Gesetz und was sagt die Rechtsprechung dazu? Diese und viele andere Fragen werden Ihnen in unseren Einführungsseminaren Einführung BetrVG I – III oder BetrVG – Kompakt I und Kompakt II beantwortet.
- Arbeitsrechtliche Kompetenz: Das Recht, das das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, ist auch für den Betriebsrat ein grundlegendes Thema. Von der Einstellung bis zur Kündigung muss der Betriebsrat Kenntnisse haben, die ihn in die Lage versetzen, die Arbeitnehmer zu vertreten. In unseren Seminaren Einführung in das Arbeitsrecht I – II und Arbeitsrecht III und in stark komprimierter Form in den Seminaren Arbeitsrecht Kompakt I und II wird dieses grundlegende Wissen vermittelt.
- Wirtschaftliche Kompetenz: Auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können setzt voraus, dass der Betriebsrat grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse hat und diese im eigenen Betrieb anwenden kann. Unsere Seminare Wirtschaftliche Grundlagen I – II vermitteln diese notwendigen Kenntnisse und Kompetenzen.
- Kommunikative Kompetenz: Recht allein hilft nicht weiter, denn der Erfolg in der Betriebsratsarbeit hängt ganz maßgeblich davon ab, wie der Betriebsrat Gespräche und Verhandlungen führt, die Arbeit im Betriebsratsgremium organisiert, Konflikte konstruktiv löst und mit der Belegschaft und dem Arbeitgeber umgeht. In unseren Einführungsseminaren Einführung in das BetrVG II – III können Sie daher auch Ihre kommunikative Kompetenz für die Betriebsratsarbeit trainieren.
Drei häufig gestellte Fragen und unsere Antworten:
1. Gibt es eine festgelegte Reihenfolge, in der man die Einführungsseminare besuchen sollte?
Nein, aber es gibt Erfahrungswerte, wie Ihr Einstieg in die Betriebsratsarbeit durch Seminare besonders gut gelingen kann.
Empfehlenswert ist, zunächst das betriebsverfassungsrechtliche Wissen zu erarbeiten, also das Seminar
Einführung BetrVG I
oder
BetrVG Kompakt I
zu besuchen. Dann sind Sie gut gerüstet, die anderen Einführungsseminare zu besuchen und sich damit die grundlegenden Kenntnisse für eine kompetente Betriebsratsarbeit zu erarbeiten.
2.Warum sollte ich die Einführungsseminare des Poko-Instituts besuchen?
Auch wenn es viele Betriebsräte-Seminaranbieter gibt – lassen Sie sich von der Qualität der Poko-Seminare begeistern, denn
- bei uns erhalten Sie praxisorientiertes Wissen und lernen es anzuwenden!
- unsere Lehr- und Lernkonzepte sind tausendfach erprobt und werden fortlaufend verbessert. Nutzen Sie über 25 Jahre Erfahrung in der Schulung von Betriebsräten!
- wir arbeiten mit hoch qualifizierten Referenten und Trainern und bilden sie didaktisch fort.
- wir bieten Ihnen flächendeckend und ganzjährig Seminare zu allen betriebsratsrelevanten Themen.
- Service geht bei uns über das Seminar weit hinaus: Mit unserer kostenlosen Kundenzeitschrift »Poko Info – Aktuelle Informationen für Betriebsräte« zu rechtlichen Neuerungen, unserem besonderen Kunden-Internet-Service »Mein Poko« und natürlich unserer Service-Hotline unterstützen wir Sie in Ihrer Arbeit von Anfang an!
3. Wenn ich ein Poko-Seminar besuchen will – wie geht das?
Seminare sollen Ihnen das für Ihre Betriebsratstätigkeit erforderliche Wissen vermitteln. Der Gesetzgeber hat dafür den § 37 Abs. 6 im Betriebsverfassungsgesetz geschaffen, in dem festgelegt wird, dass Sie die erforderlichen Seminare besuchen können (Genaueres zu den §§ 37 Abs. 6 und 7 finden Sie hier).
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet,
- Sie von der Arbeit für die Zeit des Seminars frei zu stellen,
- Ihr Arbeitsentgelt fortzuzahlen,
- und die Kosten für das Seminar zu übernehmen.
Allerdings muss der Betriebsrat dazu einen
Beschluss über die Seminarteilnahme
fassen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrem Betriebsratseinstieg oder unseren Einführungsseminaren haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf!
