Tarifanwendung im Betrieb
Das Arbeitsrechtssystem in Deutschland stellt den Schutz der Arbeitnehmer auf drei Säulen: die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, die Vereinbarung von Tarifverträgen und die Betriebsratsarbeit. Da immer mehr Betriebe keiner Tarifbindung unterliegen, muss der Betriebsrat – mit erweiterten Kompetenzen – einen Teil der Schutzfunktion übernehmen. In unserem Seminar machen Sie sich mit den erweiterten Befugnissen vertraut und erhalten Anregungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
| Termin | Services | Ort | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 20.11.2012 - 22.11.2012 |
Dortmund
|
|
|
| Termin | Services | Ort | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 09.10.2012 - 12.10.2012 |
Erfurt
|
|
|
||
| 27.11.2012 - 30.11.2012 |
Bremen
|
|
|

