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Tarifanwendung im Betrieb

Das Arbeitsrechtssystem in Deutschland stellt den Schutz der Arbeitnehmer auf drei Säulen: die Gesetze zum Arbeitnehmerschutz, die Vereinbarung von Tarifverträgen und die Betriebsratsarbeit. Da immer mehr Betriebe keiner Tarifbindung unterliegen, muss der Betriebsrat – mit erweiterten Kompetenzen – einen Teil der Schutzfunktion übernehmen. In unserem Seminar machen Sie sich mit den erweiterten Befugnissen vertraut und erhalten Anregungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.

Gestaltung von Arbeitsbedingungen
Termin Services Ort
09.10.2012 - 12.10.2012
Erfurt
27.11.2012 - 30.11.2012
Bremen
 
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