Aktuelle Rechtsprechung am Landesarbeitsgericht
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Gebühr:
1.095,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 3,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Nur das Gesetz zu kennen, reicht nicht aus – das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht wird nicht nur von Gesetzen, Verordnungen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen bestimmt, sondern in erheblichem Maß auch durch die Rechtsprechung geprägt. Für die Arbeit im Betriebsrat ist es daher entscheidend, die aktuelle Rechtsprechung – gerade der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts – zu kennen. Der Betriebsrat muss sich in der eigenen Arbeit und bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen an der Rechtsprechung orientieren. Zahlreiche Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte haben dabei länderübergreifende Bedeutung für alle Arbeitsgerichte.
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und in ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis bewertet.
Aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht*
- Betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung sowie Zustimmungserfordernisse Dritter
- Wiedereinstellungsanspruch nach Kündigung
- Neues zur Änderungskündigung
- Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden
- Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
- Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen
Aktuelle Entscheidungen zum Betriebsverfassungsrecht*
- Neues zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG
- Das Vetorecht nach § 99 BetrVG
- Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Betriebsvereinbarung und Regelungssperre, § 77 Abs. 3 BetrVG
- Interessenausgleich und Sozialplan
Richtungweisende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts
Teilnahme an einer Sitzung des LAG
- Vorbereitung der in der Sitzung anstehenden Rechtsstreitigkeiten
- Analyse der Sitzung
- Bedeutung der Entscheidungen für die Rechtsanwendungim Betrieb
* Bei diesen Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die von unseren Referenten für jeden Seminartermin an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst und um wichtige neue Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit ergänzt wird.
Mit Gerichtsbesuch |
