Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
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Gebühr:
1.095,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 4,5 Tage Teilnehmer: ca. 20 |
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte und werden vielfach für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Fragen herangezogen.
Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuellen und für die Betriebsratsarbeit relevanten Entscheidungen des BAG. Es werden die Tendenzen der BAG-Rechtsprechung und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Betriebsratstätigkeit erläutert. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung und ein anschließender Austausch über die dort getroffenen Entscheidungen ermöglicht Ihnen einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Rechtsprechung und die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen.
Wichtige aktuelle BAG-Entscheidungen, z. B. zu: *
- Beteiligungsrechte aus dem Betriebsverfassungsrecht
- Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Befristung und Teilzeit, Leiharbeit
- Urlaub, Mehrarbeit, Überstunden
- Schwerbehinderung
- Tarifvertrag, Tarifflucht
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Haftungsfragen
- Umstrukturierungen/Betriebsänderung
Bedeutung der Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit
- Hilfestellung für die Lösung eigener betrieblicher Fragen
- Argumentationshilfen bei der Verhandlungsführung
Aktuelle richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG
- Tendenzen der Rechtsprechung als Hilfsmittel für die Lösung eigener betrieblicher Fragen
- Rechtliche Konsequenzen der Rechtsprechung des BAG für die Praxis
Teilnahme an einer Verhandlung des BAG
- Erörterung der Entscheidungen
- Rechtliche Hintergründe der Entscheidungsfindung
* Bei diesen Inhalten handelt es sich um eine thematische Auswahl, die von unseren Referenten für jeden Seminartermin an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst und um wichtige neue Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit ergänzt wird.
Mit Gerichtsbesuch |
