Das Recht des Betriebsrats auf Information
Vom Anspruch bis zur Durchsetzung
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Seminardauer: 2,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Für eine erfolgreiche Arbeit ist der Betriebsrat darauf angewiesen, möglichst gut informiert zu sein. Nicht alle Arbeitgeber sind jedoch gleichermaßen auskunftsfreudig. Viele verfolgen eine eher zurückhaltende bis unzureichende Informationspolitik. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht daher in vielen Bereichen zum Teil weitreichende Informationsansprüche vor. Sie zu nutzen, ist das Handwerkszeug jeden Betriebsrats. Nur gut informiert kann er Vorhaben, Planungen und Entscheidungen des Arbeitgebers transparent nachvollziehen und seine Möglichkeiten zur Einflussnahme rechtzeitig nutzen.
Dieses Seminar erläutert die zahlreichen Informationsansprüche des Betriebsrats innerhalb und außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes und zeigt, wie sie effektiv geltend gemacht werden. Die Durchsetzung bei fehlerhafter, nicht rechtzeitiger oder verweigerter Erteilung wird ebenso behandelt wie Fragen etwaiger Beschränkungen im Umgang mit erlangten Informationen.
Informationsrechte im Betriebsverfassungsrecht
- Allgemeiner Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG
- Besondere Auskunftsansprüche im BetrVG
- Inhalt und Umfang der Informationen
- Zeitpunkt der Auskunftserteilung
- Begründung des Informationsbedarfs
- Unterlagen und Dateien als besondere Informationsquellen
Auskunft in betrieblichen Sondersituationen
- Kündigung, Betriebsänderung, Massenentlassung
- Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten
- Informationen im Planungsstadium und vor endgültigen Entscheidungen
Außerhalb des BetrVG geregelte Informationsansprüche
- Informationspflichten bezüglich Teilzeitarbeit
- Information in Schwerbehindertenangelegenheiten
- Sonstige Informationsansprüche außerhalb des BetrVG
Taktischer Einsatz von Informationen
- Information – und dann?
- Beschränkungen in der Verwertung von Auskünften
- Geheimhaltungs- und Datenschutzfragen
Durchsetzung von Informationsansprüchen
- Gerichtliches und vorgerichtliches Auskunftsverfahren
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Legale Informationsgewinnung ohne Arbeitgeberauskunft
Erweiterte Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses
- Überblick über die erweiterten Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses
- Informationsrechte bei fehlendem Wirtschaftsausschuss
