Haftungs- und strafrechtliche Risiken
Konsequenzen fehlerhafter Betriebsratsarbeit
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Termin: (0253AB12)
09.10.2012 - 11.10.2012
Ort: Berlin
Gebühr:
795,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 2,5 Tage Teilnehmer: ca. 19 |
Auch für die Arbeit als betrieblicher Interessenvertreter gilt: Wer handelt, kann auch Fehler machen. Aber welche Konsequenzen haben Fehler? Haftet gegebenenfalls der Betriebsrat oder das einzelne Betriebsratsmitglied? Wann besteht die Gefahr, dass ein Betriebsratsmitglied schadensersatzpflichtig wird? Welches Fehlverhalten zieht möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich?
In der täglichen Betriebsratsarbeit sollten Sie als Betriebsratsmitglied genau wissen, wie Sie Ihre Tätigkeit möglichst fehlerfrei ausführen und eine persönliche Haftung vermeiden können.
In diesem Seminar werden Ihnen die unterschiedlichen haftungs- und strafrechtlichen Risiken aufgezeigt. Sie erkennen klassische Fehlerquellen in der Betriebsratsarbeit und können Risiken für sich und Ihre Kollegen minimieren.
Haftung des Betriebsrats?
- Rechts-, Vermögens-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit
Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder
- Verträge: Im »eigenen Namen« oder im »Namen des Betriebsrats«?
- Verstöße gegen die Friedenspflicht
- Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
- Folgen falscher Rechtsauskünfte und fehlerhafter Beratung von Beschäftigten
- Verantwortlichkeit für überhöhte und nicht erforderliche Kosten
- Haftung des Betriebsratsvorsitzenden
Strafbare Handlungen im Rahmen der Interessenvertretung
- Vorteilsannahme und -gewährung
- Betrug, Untreue, Unterschlagung und Geheimnisbruch
- Verleumdung, Beleidigung, Nötigung und Erpressung
- Rechtswidrige Arbeitskämpfe
- Koppelungsgeschäfte
- Störung der Betriebsratsarbeit
- »Fälschung« von Sitzungsprotokollen
- Veröffentlichung und Weitergabe von Insiderinformationen
Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten bei Veröffentlichungen
