Anerkennung der Schwer-/Behinderung
Kompetente Beratung im Fest-und Gleichstellungsverfahren
Buchen
|
Termin: (0256AC12)
23.10.2012 - 25.10.2012
Ort: Bremen
Gebühr:
895,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 2,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Das Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung ist kompliziert. Hilfe und Beratung bei Antragstellung, Widerspruchsverfahren oder Neufeststellung gehören zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Sie muss daher den behördlichen und gerichtlichen Verfahrensgang genau kennen und Kollegen Auskunft darüber geben können, wo und wann sie Unterstützung erhalten können. Eine qualifizierte Beratung durch die SBV schützt den behinderten Menschen vor falschen Schritten oder zu hohen Erwartungen an das Verfahrensergebnis.
In diesem Seminar erfahren Vertrauenspersonen und Betriebsratsmitglieder, wie sie Kollegen in den verschiedenen Verfahren beraten und begleiten können. Es werden die dafür notwendigen Kenntnisse über Verfahrensabläufe, Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten vermittelt, damit sie qualifiziert über Chancen und Risiken Auskunft geben und vorhandene Unsicherheiten nehmen können.
Definition der Fachbegriffe
- Von Behinderung bedroht, Behinderung, Schwerbehinderung
- Gleichstellung
- Grad der Behinderung
Antrag auf Feststellung der Behinderung
- Zuständige Behörde, Ansprechpartner, Antragsvordrucke
- Einzureichende medizinische Unterlagen
- Entbindung von der Schweigepflicht
Verfahrensabläufe
- Erst-, Neufeststellungsantrag, Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
- Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Klageverfahren
- Gleichstellungsantrag – Voraussetzungen, zuständige Behörde, Unterschiede zur Schwerbehinderteneigenschaft
Richtlinien zur ärztlichen Gutachtertätigkeit
- Wozu dienen die Richtlinien?
- Welche Ärzte begutachten was und wie?
- Wer legt den Grad der Behinderung (GdB) fest?
Merkzeichen im Ausweis/Nachteilsausgleich
- Bedeutung der Merkzeichen
- Hilfen und Einsparmöglichkeiten (Nachteilsausgleich) – Laufzeit
- Zuständige Behörden
