Arbeitsrecht und BetrVG für Schwerbehindertenvertreter
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Termin: (0205AB12)
25.09.2012 - 28.09.2012
Ort: Frankfurt/Main
Gebühr:
1.045,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 3,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Schwerbehindertenvertreter sind moderne Netzwerker: Sie helfen bei Antragstellung und Widersprüchen, sie knüpfen Kontakte zu Behörden, beraten ihre schwerbehinderten oder Schwerbehinderten gleichgestellten Kollegen, begleiten sie zusammen mit Fachdiensten in Krisen im Arbeitsalltag, informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Das können sie nur, wenn sie über die Aufgaben und das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter gut informiert sind.
In diesem Seminar werden Ihnen die verschiedenen Behörden, Zuständigkeiten und Dienstleistungen dargestellt und die Voraussetzungen erläutert, die für deren Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Sie erfahren, welche Unterstützung Sie selbst als Interessenvertretung von der öffentlichen Hand erhalten können und wie die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Institutionen sinnvoll und effektiv gestaltet werden kann.
Einführung in das Arbeitsrecht (1,5 Tage)
Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses
- Das Benachteiligungsverbot nach dem AGG
- Stellenausschreibung und Prüfpflicht des Arbeitgebers
- Vorstellungsgespräch und Fragerechte des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Besondere Schutzbestimmungen für schwerbehinderte Beschäftigte
- Umgestaltung des Arbeitsplatzes
- Besondere Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
- Erhöhter Kündigungsschutz
Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Aufhebungsvertrag, Befristung, Kündigung, Erwerbsminderung
- Beteiligung von Betriebsrat, SBV und Integrationsamt
Einführung in das Betriebsverfassungsrecht (2,0 Tage)
Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretung (SBV) und Betriebsrat
- Teilnahmerecht an Betriebsrats- und Ausschuss-Sitzungen
- Tagesordnungspunkte auf Antrag der SBV
- Einsicht in Unterlagen des Betriebsrats
- Mitwirkung an Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Aussetzung von Betriebsratsbeschlüssen auf Antrag der SBV
- Beschwerden von Arbeitnehmern
Beteiligungsrechte des Betriebsrats für die Aufgaben der SBV nutzen
- Mitwirkungsrechte – Praktische Beispiele
- Personelle Angelegenheiten und Möglichkeiten der SBV
- Mitwirkung bei Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
- Soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten
- Rechtliche Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
