Außertarifliche Angestellte
Beteiligung bei Eingruppierung, Arbeitszeit, Entlohnung
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Termin: (0016AB12)
04.12.2012 - 07.12.2012
Ort: München
Gebühr:
995,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 3,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Außertarifliche Angestellte (AT) sind Arbeitnehmer, deren Vergütung nicht durch Tarifvertrag geregelt wird, weil ihre Tätigkeit höher zu bewerten ist als die Tätigkeit in der obersten Tarifgruppe. Das ist eine zwar beachtliche Besonderheit, aber auch die einzige.
Der Betriebsrat ist für diese Arbeitnehmergruppe genauso zuständig wie für alle anderen Arbeitnehmer. Allerdings birgt der AT-Status regelmäßig in drei Punkten Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: bei Einstellungen und Eingruppierungen, bei der Änderung der Arbeitszeit und bei Entlohnungsgrundsätzen.
Das Seminar soll dazu beitragen, typische Interessenkonflikte von AT-Angestellten mit dem Arbeitgeber und die Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats zu verstehen. Im Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte kompetent in der betrieblichen Praxis umsetzen können.
AT-Angestellte in der betrieblichen Praxis
- Zuwachs an AT-Angestellten im Betrieb?
- Unentdeckte Möglichkeiten? Zuständigkeit des Betriebsrats für AT-Angestellte
Die Gruppe der AT-Angestellten
- Abgrenzung zu den leitenden Angestellten
- Arbeitsvertragliche Besonderheiten, u. a. bei Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub
- Kündigungsrechtliche Besonderheiten
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei AT-Angestellten
- Einstellung und Eingruppierung, Beförderung zum AT-Angestellten
- Versetzung, Umgruppierung, Kündigung
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen
Schwerpunkt Entgeltgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
- Reichweite der Beteiligung des Betriebsrats
- Veränderung übertariflicher Entgeltanteile und Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats
- Einsicht in die Gehaltslisten
- Betriebsvereinbarung zur Vergütung der AT-Angestellten
- Stellenbewertung als Mittel der Gehaltsgruppenbildung
- Leistungszulagen im AT-Bereich
