Betriebliches Eingliederungsmanagement I
Arbeitsunfähigkeit überwinden - Arbeitsplätze erhalten
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Termin: (5241AD12)
25.09.2012 - 27.09.2012
Ort: Bremen
Gebühr:
945,00 €
zzgl. MwSt. und Hotelkosten* |
Seminardauer: 2,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt, muss der Arbeitgeber gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) veranlassen. Dies ist ein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung und soll die Betroffenen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen.
Im Seminar werden Sie mit den Voraussetzungen, den Zielen und dem Verfahrensablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements vertraut gemacht. Sie lernen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats kennen und erfahren, welche Maßnahmen im Einzelfall veranlasst werden können. Auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse erarbeiten Sie eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Reduzierung und Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit
- Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit
- Rehabilitation und Integration der Betroffenen
- Arbeitsplatzerhalt
Voraussetzungen für ein Eingliederungsmanagement
- Arbeitsunfähigkeit
- Zustimmung des Betroffenen
Verfahren des BEM
- Beteiligte des Verfahrens
- Präventive Maßnahmen
- Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen
- Rechte und Pflichten aller Beteiligten
- Bildung eines Integrationsteams
Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung
Konsequenzen eines unterbliebenen Eingliederungsmanagements
Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung
Zielgruppen
Betriebsräte sowie Führungskräfte, die sich mit den Voraussetzungen, den Zielen und dem Verfahrensablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements vertraut machen möchten.
Ziele
Im Seminar werden Ihnen die Voraussetzungen, die Ziele und der Verfahrensablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements vermittelt:
- Sie lernen die Beteiligungsrechte des Betriebsrats kennen und erfahren, welche Maßnahmen im Einzelfall veranlasst werden können,
- auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse erarbeiten Sie eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Referent/in
- Dr. L. Beseler, Vors. Richter am LAG a. D., Rechtsanwalt
- K. Simanowski, Richterin am Sozialgericht
- E. Stevens-Bartol, Vors. Richter am LSG a. D.
- L. Wocken, Fachanwältin für Arbeitsrecht
- I. Ziegenhagen, Fachanwalt für Arbeitsrecht
