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BAG
Erfurt,
Urteil
vom 18.08.2011
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8 AZR 312/10
1. Dreiseitige Verträge zwischen den Parteien eines Arbeitsverhältnisses und einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft können in Anbetracht eines anschließenden Betriebsübergangs wirksam sein, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet sind.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 16.08.2011
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1 AZR 44/10
Der Versuch eines Interessenausgleichs im Sinne von § 113 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 BetrVG setzt nicht voraus, dass die Einigungsstelle das Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen förmlich durch Beschluss feststellt.
LAG
Hamm,
Beschluss
vom 20.05.2011
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10 TaBV 81/10
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann es für die sachgerechte Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich sein, dem Betriebsrat oder seinem Vorsitzenden neben dem Festnetzanschluss ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 27.01.2011
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8 AZR 326/09
1. Für das Fortsetzungsverlangen eines Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber gilt grundsätzlich die gleiche Frist wie für die Widerspruchserklärung. Wurde über einen erfolgenden oder bereits erfolgten Betriebsübergang überhaupt nicht unterrichtet, so beginnt auch für das Fortsetzungsverlangen der betroffenen Arbeitnehmer eine Frist nicht zu laufen.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 09.12.2010
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8 AZR 152/08
1. Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber eine Kündigung und erhebt er dagegen keine Kündigungsschutzklage, so kann dadurch das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 28.10.2004
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8 AZR 391/03
Die Sozialauswahl vor betriebsbedingten Kündigungen ist betriebsbezogen. Plant der Arbeitgeber einen Teilbetriebsübergang und will er den Restbetrieb stilllegen, muss er -sofern der Teilbetriebsübergang noch nicht vollzogen ist- anlässlich der Kündigungen eine Sozialauswahl bezogen auf den gesamten Betrieb durchführen.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 31.08.2005
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5 AZR 517/04
Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern die nach Betriebsübergang in den Betrieb eingegliedert worden sind im Verhältnis zu den bisherigen Stammarbeitnehmern ist sachlich gerechtfertigt und zulässig.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 18.08.2005
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8 AZR 523/04
1. Die Arbeitsvertragsparteien können ihr Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang grundsätzlich ohne Vorliegen eines besonderen Sachgrunds wirksam durch einen Aufhebungsvertrag auflösen, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist.
BAG
Erfurt,
Urteil
vom 27.10.2005
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8 AZR 45/05
Ein Betriebs- oder Teilbetriebsübergang liegt nur vor, wenn eine organisatorische Einheit oder Teileinheit auf einen Erwerber übergeht und dort »identitätswahrend« weiter betrieben wird. Die bloße Übernahme der »Tätigkeit « ist kein Betriebsübergang, sondern ...
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