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Seminare für die JAV

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Euer Schulungsanspruch

Grundsätzlich habt Ihr ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen – um Euch das Wissen anzueignen, das Ihr für Eure Aufgaben in der JAV braucht.
Euer Arbeitgeber muss Euch für die Zeit der Schulung von der Arbeit freistellen (ohne Minderung Eurer Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt.

Aber Achtung: Das gilt nur für »erforderliche« Seminare!

Und was heißt das? »Erforderlich« bedeutet, dass die vermittelten Inhalte zur Erfüllung Eurer Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden und Ihr als JAV-Mitglied noch nicht über das entsprechende Wissen verfügt. Erforderlich sind Schulungen über die Aufgaben und Pflichten der JAV sowie die Rechte der JAV gegenüber dem Betriebsrat. Auch Schulungen über die Aufgaben und Rechte der Gesamt-JAV gehören zum erforderlichen Wissen eines Jugend- und Auszubildendenvertreters. Besteht ein betriebliches Bedürfnis, kann auch eine Schulung über den Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich sein, wenn in der konkreten Veranstaltung der Jugendschutz im Mittelpunkt steht. Es handelt sich also um Seminare, die das nötige Grundwissen vermitteln und bei welchen vor allem junge Arbeitnehmer betreffende Fragen im Mittelpunkt stehen (BAG Beschluss vom 10.6.1975 – 1 ABR 139/73), wie z. B. die Poko-Seminare
Jugend- und Auszubildendenvertretung I-III .
Wie ausgeführt, können aber auch Spezialseminare, wie z. B. Gesamt- und Konzern-JAV erforderlich sein, wenn sie einen direkten Bezug zu aktuellen betrieblichen Anlässen darstellen.

Und so geht Ihr vor:

Schritt 1: Auswahl eines Seminars
Sucht Euch das passende Seminar aus unserem Angebot nach inhaltlichen und zeitlichen Kriterien aus. Klärt im Vorfeld etwaige Vertretungsfragen und möglichst auch Prüfungstermine.

Schritt 2: Blocken des Seminarplatzes
Wir empfehlen Dir die unverbindliche Reservierung eines Teilnehmerplatzes beim Poko-Institut unter der Telefonnummer: 0251 1350-0 oder online. Tipp: Falls Du die Bestellnummer Deines Wunschseminar kennst (z.B. 0020AA12) kannst Du auch die Expressbuchung nutzen. Falls Du "Mein Poko" nutzt und das Seminar schon einmal als „Merkzettel“ in den Warenkorb gelegt hattest, kannst Du es dort wieder aufrufen und buchen!

Schritt 3: Beschlussfassung durch den Betriebsrat
Die Teilnahme an einem Seminar muss zunächst von der JAV beschlossen werden. Die JAV kann jedoch keine gegenüber dem Arbeitgeber wirksamen Beschlüsse fassen! Die eigentliche Beschlussfassung muss durch den Betriebsrat erfolgen! Er entscheidet über die Erforderlichkeit, die zeitliche Lage und den Ort der Veranstaltung und wer von Euch zu einem Seminar fährt.
Euch als JAV steht aber bei dem Beschluss über die auszuwählende Person und den Inhalt des Seminars volles Stimmrecht zu, § 67 Absatz 2 BetrVG.

Schritt 4: Sicherstellung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und verbindliche Anmeldung
Wir empfehlen, die verbindliche schriftliche Anmeldung über die kostentragende Stelle vornehmen zu lassen. Das ist in der Regel die zuständige Personal- und Weiterbildungsabteilung.
Legt dem Veranstaltungshotel unbedingt auch die vom Arbeitgeber unterschriebene Kostenübernahmeerklärung für das Seminarhotel vor. Dann braucht Ihr die Rechnung vor Ort nicht selbst zu begleichen und Euch den Betrag anschließend vom Arbeitgeber erstatten zu lassen.

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