Hinweis: Für Mitglieder des Wahlvorstands, insbesondere dann, wenn sie erstmals im Wahlvorstand tätig sind, sind die Kosten dieses Seminars nach § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragen, da in diesem Seminar die Kenntnisse über eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl für die Jugend- und Auszubildendenvertretung vermittelt werden.
Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu beschließen (§ 65 Abs. 1 BetrVG).
