Glossar
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Ein deutsches Bundesgesetz, dass die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (§§ 1 ff.) sowie den Gang des Verfahrens (§ 8) einerseits im Urteilsverfahren (§§ 46 ff.) und andererseits im Beschlussverfahren (§§ 80 ff.).
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber und spaltet sich in hauptsächlich zwei große Bereiche: Das Individualarbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (z.B. Arbeitsvertrag, Leistungsstörung, Kündigung). Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat), das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen).
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag, ist nach deutschem Recht ein Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung.
Arbeitsvertragsrecht
Bestandteil des Bürgerlichen Rechts. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist definiert als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise ein Arbeitsvertrag Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung des Entgeltes für die geleistete Arbeit. Eine vertragliche Regelung der Arbeitszeit findet ihre Grenzen jedoch stets im ArbZG. Innerhalb der Grenzen des ArbZG können in Tarifverträgen oder vergleichbaren Regelungen noch engere Grenzen ausgehandelt werden.
Assessment-Center (AC)
Gruppendiagnostisches Personalauswahlverfahren, das sich aus verschiedenen Leistungsproben zusammensetzt. Häufig angewendete Methoden von ACs sind strukturierte Interviews, Gruppendiskussionen, Rollenspiele, Präsentationsaufgaben oder Fragebögen (z. B. Persönlichkeits- oder Intelligenztests). Die Bewerber werden dabei vor verschiedene Probleme gestellt und im Umgang mit diesen bewertet. Charakteristisch ist die Anwesenheit mehrerer Beobachter, die entweder aus dem Unternehmen selbst stammen oder durch ein externes Unternehmen beauftragt sind.
Asset Deal
Unterart des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc. im Rahmen der Rechtsnachfolge und einzelne Verbindlichkeiten einzeln übertragen.
Aufhebungsvertrag
In einem solchen wird eine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vertraglich geregelt.
Auslandsentsendung
Erbringung der Arbeitsleistung im Ausland; längerfristig, d.h. nicht nur im Rahmen einer Dienstreise. Grundlage des Auslandseinsatzes ist zumeist eine Entsendungsvereinbarung bzw. ein Auslandsentsendevertrag. Rechtsgrundlage ist, was die Parteien vereinbart haben. Der gesetzliche Mindestinhalt ergibt sich aus § 2 Absatz 2 Nachweisgesetz (NachwG). Dort heisst es:
"Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so muß die Niederschrift dem Arbeitnehmer vor seiner Abreise ausgehändigt werden und folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit,
- die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird,
- ein zusätzliches mit dem Auslandsaufenthalt verbundenes Arbeitsentgelt und damit verbundene zusätzliche Sachleistungen,
- die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers."
Allerdings sind viele Entsendeverträge als Formularverträge seit 2002 an den Maßstäben der §§ 305 ff. BGB zu messen.
Befristung
Die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.
Behinderung
Individuelle Beeinträchtigung eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig ist.
Beratung
Interaktion zwischen zwei oder mehr Beteiligten, bei der die beratende Person mittels eines strukturierten Gesprächs oder einer praktischen Anleitung den/die Ratsuchenden dabei unterstützt, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen. Die beratende Person zeichnet sich dabei durch fachliche Qualifikationen auf dem jeweiligen Gebiet aus. Je nach Art des Problems und der Zielsetzung werden verschiedene Beratungsformen unterschieden.
Eine Form der Beratung ist das Coaching (siehe dort) oder die Supervision (siehe dort).
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG). Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Beschäftigungssicherung
Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschäftigten. Hierfür können arbeitsmarktpolitische, tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden.
Beschlussverfahren
Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)). In der gerichtlichen Praxis liegt der Schwerpunkt auf Rechtsstreiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Es ist nach Maßgabe der §§ 2 a, 3 ArbGG für Streitigkeiten von Arbeitgebern, Mitbestimmungsorganen bzw. deren Mitgliedern sowie für Auseinandersetzungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Vereinigungen eröffnet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer eines Betriebes möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft.
Betriebsänderung
Liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird, wenn ein Betrieb aufgespalten wird oder der Betriebszweck oder die Betriebsorganisation geändert oder grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Eine Betriebsänderung löst in Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, unterschiedliche und unterschiedlich weitreichende Mitbestimmungsrechte aus, die den Kernbereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ausmachen. Dazu gehören Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und unter gewissen Voraussetzungen auch Beratungspflichten sowie der Zwang, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln und einen Sozialplan zu vereinbaren.
Betriebsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. den Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die nur ein begrenzter Personenkreis kennt und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind. Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:
- alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind
- Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
- technisches Know-how
- Kunden- und Preislisten
- Bilanzen
- Personalangelegenheiten.
Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Betriebsrat
Das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mit mindestens 5 Arbeitnehmern) gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen.
Betriebsratssitzung
Die Betriebsratssitzung hat im Wesentlichen drei Funktionen:
Sie dient dem Informationsaustausch, der Meinungsbildung und Beschlussfassung sowie der Arbeitsorganisation des Betriebsrats.
Betriebsratswahl
In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern können Betriebsräte gewählt werden, wenn der Wunsch nach einem Betriebsrat vorhanden ist und die erforderliche Zahl der Kandidaten zur Wahl zur Verfügung steht. Betriebsräte werden dann in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. im Turnus von vier Jahren gewählt. Die Leitung und Durchführung dieser regelmäßigen Betriebsratswahl ist ausschließlich Angelegenheit der Arbeitnehmer des Betriebs.
Betriebsstilllegung
Die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen.
Betriebsübergang
Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Häufig wird der Betriebsübergang auch als Unternehmensverkauf oder als Übernahme bezeichnet.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat. Er bindet nicht nur die Unterzeichner persönlich, sondern, ob es ihnen gefällt oder nicht, auch die von ihnen vertretenen Parteien – im Falle des Arbeitgebers also auch die (heutigen und künftigen) Eigentümer bzw. den Mutterkonzern; im Falle des Betriebsrats auch die Mitarbeiter, die den Betriebsrat nicht gewählt haben, und selbst die, die zum Zeitpunkt der Unterschrift dem Betrieb noch gar nicht angehört haben.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz.
Betriebsversammlung
Treffen von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten.
Bilanz
Eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog)
Das Bilanzmodernisierungsgesetz beinhaltet die größte Bilanzreform seit 25 Jahren, mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz des Arbeitsrechts.
Change Management
siehe Veränderungsmanagement.
Coaching
Coaching bezeichnet die lösungs- und zielorientierte Begleitung und Beratung einzelner Personen oder Gruppen. Es bietet die Möglichkeit zur selbstkritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen und dient der Verbesserung von Fähigkeiten und der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Ziele von Coaching können z.B. die Verbesserung der Lern- und Leistungsfähigkeit, Gestaltung der beruflichen Rolle oder Förderung der Teambildung sein.
Controlling
Als Controlling bezeichnet man ein Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd ergebniszielorientiert koordiniert und so die Adaption und Koordination des Gesamtsystems unterstützt.
Demografischer Wandel
Beschreibt die Veränderung der Zusammensetzung der Altersstruktur einer Gesellschaft. Markant ist die Überschreitung der Sterberate gegenüber der Geburtenrate seit Mitte des 20. Jahrhunderts. Grund hierfür sind rückläufige Geburtenraten bei steigender Lebenserwartung, wodurch v.a. industrialisierte Staaten betroffen sind. Der demografische Wandel stellt auch die Arbeitswelten vor neue Herausforderungen, wie z.B. durch Mangel an qualifizierten neuen Mitarbeitern oder veränderte betriebliche Altersstrukturen aufgrund eines erhöhten Renteneintrittsalters.
Direktionsrecht
Das Direktionsrecht ist ein Weisungsrecht des Arbeitgebers in dessen Bereich er - unabhängig von der Mitbestimmung des Betriebsrats - dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen kann. Wie weit das Direktionsrecht im Einzelnen reicht, hängt davon ab, welche vertraglichen Regelungen dem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegen.
Due Diligence
Die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes, insbesondere vor einem Unternehmenskauf, auch als Unternehmensbewertung bezeichnet.
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist eine Art „betriebliches Schiedsgericht“, das dazu dient, gescheiterte Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer Einigung zu führen. Das Verfahren in der Einigungsstelle ist in § 76 BetrVG geregelt, die Kosten der Einigungsstelle in § 76a BetrVG.
Emotionale Intelligenz
Sammelbegriff für Persönlichkeitseigenschaften und Fähigkeiten, die den Umgang mit eigenen und fremden Gefühlen betreffen. Steht häufig in Opposition oder in Ergänzung zum klassischen Intelligenzbegriff, der ein derartiges Konstrukt nicht berücksichtigt.
Erwerbsminderungsrente
Rente wegen verminderte Erwerbsfähigkeit, bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.
Feedback
Verhaltensnahe und konkrete Rückmeldung über konkrete Verhaltensweisen bzw. auch Stärken und Schwächen einer Person. In einem Unternehmen versteht man darunter ein offenes und konstruktives Gespräch mit einem Mitarbeiter über sein arbeitsbezogenes Verhalten, das dem Mitarbeiter aufzeigen soll, wie ihn andere wahrnehmen. Gutes, konstruktives Feedback hilft dabei, eigene Verhaltensmuster zu modifizieren, die Zusammenarbeit im Team zu verbessern und Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und ermöglicht sich und damit auch die eigene berufliche Entwicklung besser einzuschätzen.
Führung
Im Arbeitskontext versteht man unter Führung die soziale Einflussnahme des Führenden mithilfe verschiedener Führungsinstrumente auf die Geführten, um Unternehmensziele zu erreichen. Je nach dem Verhaltensmuster des Führenden unterscheidet man verschiedene Führungsstile. Der Führungserfolg ist dabei abhängig von verschiedenen Faktoren, unter anderem der Persönlichkeit des Mitarbeiters und der Führungskraft, den Führungszielen, der Situation und der Unternehmenskultur (siehe auch Führungsstile, Systemische Führung, Laterale Führung).
Führungsstil
Unter dem Führungsstil einer Person versteht man ein langfristiges, relativ stabiles Verhaltensmuster einer Führungsperson. Man unterscheidet verschiedene Stile, wobei der demokratische oder kooperative Führungsstil, bei dem die Mitarbeiter in das Arbeitsgeschehen mit einbezogen werden, der heute am häufigsten angewandte ist.
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht ist die Veröffentlichung eines Unternehmens, in der es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegt.
Geschäftsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. den Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die nur ein begrenzter Personenkreis kennt und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind. Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:
- alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind
- Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
- technisches Know-how
- Kunden- und Preislisten
- Bilanzen
- Personalangelegenheiten.
Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Das KonTraG präzisiert und erweitert hauptsächlich Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch) und des AktG (Aktiengesetz). Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern in Unternehmen erweitert.
Gesprächsführung
Gute Gesprächsführung zeichnet sich durch Techniken aus, die effizientere, zielorientiertere und verantwortungsvollere Gespräche ermöglichen. Im Unternehmenskontext ist das wichtig für einen respektvollen Umgang miteinander und um auch in schwierigen Situationen ein möglichst konfliktfreies Gespräch zu ermöglichen. Gesprächsführungstechniken sind z. B. der gezielte Einsatz geeigneter Frageformen (offene und geschlossene Fragen), Rückmeldung geben und aktives Zuhören.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode.
Gleichstellung
siehe Gleichstellungsantrag.
Gleichstellungsantrag
Einen Gleichstellungsantrag kann der behinderte Mensch stellen, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 anerkannt wurde. Mit diesem Antrag, der beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen ist, kann erreicht werden, dass eine Gleichstellung in den Rechten mit einem schwerbehinderten Mensch gegeben ist (z.B. der gleiche Kündigungsschutz, den ein schwerbehinderter Mensch hat).
GmbH-Gesetz
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Günstigkeitsprinzip
Im Arbeitsrecht gilt das sog. „Günstigkeitsprinzip“. Dieses Prinzip ist von der Rechtsprechung entwickelt worden und stellt immer auf das - objektiv betrachtete - individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers ab. Kollidieren mehrere Regelungen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis, so findet nach dem Günstigkeitsprinzip in der Regel die Norm Anwendung, die für den einzelnen Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das Günstigkeitsprinzip kann jedoch durch höherrangige Vorschriften verdrängt werden.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Gesetz zur Regelung des Handels in Deutschland
High Potentials
Als High Potentials werden Menschen bezeichnet, die sich durch hervorragende fachliche Qualifikation, aber auch durch sehr gutes soziales Verhalten und Engagement auszeichnen. Häufig bezieht sich dieser Begriff speziell auf junge, gut ausgebildete Hochschulabsolventen mit großem Weiterentwicklungs- bzw. Aufstiegspotenzial.
Integrationsvereinbarung
Eine Integrationsvereinbarung ist eine Regelung, die ein ganzes Bündel von arbeitsplatz- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen umfassen kann und zwischen Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung vereinbart wird.
Interessenausgleich
Der Interessenausgleich dient dazu, mit dem Betriebsrat eine Einigung über die Art und das „Wie“ einer Betriebsänderung zu erzielen.
Interkulturelle Kompetenz
Die Fähigkeit mit Menschen anderer Kulturkreise erfolgreich zu agieren - auch im Arbeitskontext. Voraussetzungen dafür sind das Verständnis von und das Einfühlungsvermögen für andere Verhaltensweisen, Denkmuster und Gebräuche. Im wirtschaftlichen Kontext spielt interkulturelle Kompetenz bei Verhandlungen, Fusionen, Kooperationen und in der Zusammenarbeit mit anderskulturellen Unternehmen eine große Rolle.
Jahresabschluss
Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.
Johari-Fenster
1955 von den Psychologen Luft und Ingham entwickelt. Spielt v.a. bei der Demonstration der Unterschiede zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung eine bedeutsame Rolle. Das Johari-Fenster unterteilt die Persönlichkeits- und Verhaltensmerkmale einer Person dahingehend, ob sie der eigenen Person und der Umwelt bekannt oder unbekannt sind. Aus dieser Einteilung resultieren vier Felder: die „Öffentliche Person“ (mir und anderen bekannt), „Mein Geheimnis“ (mir bekannt, anderen unbekannt), „der Blinde Fleck“ (mir unbekannt, anderen bekannt) und „das Unbekannte“ (mir und anderen unbekannt). Ein von Luft beschriebenes Ziel ist es, die Öffentliche Person weiter auszubauen und die anderen drei Felder dabei immer kleiner werden zu lassen. Dies gelingt durch Preisgeben persönlicher Geheimnisse und durch Einholen von Feedback (Verringerung des Blinden Flecks).
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden.
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
Anfang 1998 verabschiedetes Gesetz, welches gemäß § 292 a HGB die befreiende Wirkung von internationalen Konzernabschlüssen börsennotierter Mutterunternehmen ermöglichte.
Kennzahlen
Kennzahlen werden in der Betriebswirtschaft zur Beurteilung von Unternehmen eingesetzt.
Kommunikation
aus dem lat. communicare = teilen, mitteilen, teilnehmen lassen, gemeinsam machen. Gemeint ist eine Sozialhandlung, in die mehrere Menschen einbezogen sind. Kommunikation ist ein Prozess, innerhalb dessen ein Sender eine Botschaft (welche sowohl in sprachlichen als auch nicht-sprachlichen Zeichen verschlüsselt wird) über einen bestimmten Kommunikationskanal an einen Empfänger sendet, welcher die Botschaft dann entschlüsseln muss. Im Allgemeinen wird Kommunikation daher häufig als „Austausch“ oder „Übertragung“ von Informationen beschrieben. „Information“ ist in diesem Zusammenhang eine zusammenfassende Bezeichnung für Wissen im Allgemeinen, Erkenntnisse, Erfahrungen oder Emotionen. Der Austausch beschreibt das oben genannte Geben und Nehmen. Kommunikation ist allgegenwärtig und verläuft scheinbar selbstverständlich und unproblematisch. Erst wenn Missverständnisse auftreten, die mit der Kommunikation in Zusammenhang stehen, wird diese problematisiert.
Konfliktmanagement
Das professionelle, bewusste Thematisieren, Analysieren und ggf. Lösen eines Konflikts, um die Entstehung oder Ausbreitung eines Konflikts zu verhindern. In einem Unternehmen sind drei Ebenen besonders wichtig für ein effizientes Konfliktmanagement: ein Leitbild, das die Thematisierung von Konflikten zulässt und fördert, Training, Coaching und Supervision von Personen in Schlüsselrollen hinsichtlich des Umganges mit Konflikten, sowie ein funktionierendes Konfliktmanagementsystem, das regelmäßige Mitarbeitergespräche, geklärte Zuständigkeiten und ein Krisenmanagementsystem beinhaltet. Häufig angewendete Techniken sind Beratung (siehe dort) und Mediation (siehe dort).
Kosten- und Leistungsrechnung
Kosten- und Leistungsrechnung dient in erster Linie der Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Ist-Daten.
Kündigung
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers.
Landesarbeitsgerichte
Landesarbeitsgerichte entscheiden als Berufungsgerichte über die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte des jeweiligen Bezirks.
Laterale Führung
Laterale Führung beschreibt Führung auf der gleichen Hierarchiestufe ohne offizielle Funktion als Vorgesetzter und infolgedessen auch ohne disziplinarische Macht.
Lernerfolg
Als Lernerfolg wird das Erreichen von bestimmten Zielen bezeichnet, welche selbstgesteckt sind oder anderweitig festgelegt wurden. In der Regel misst man den Lernerfolg im Rahmen einer Lernfortschrittskontrolle oder mit spezifischen Evaluationen oder Tests (z. B. Fragebögen). Der wahrgenommene Lernerfolg beeinflusst wesentlich die Motivation des Lernenden und somit auch den Erfolg bei folgenden Lernmaßnahmen bzw. -durchgängen.
Lerntransfer
Wird eine gelernte Aufgabe auf eine andere, aber vergleichbare Situation übertragen, so wird dies als Lerntransfer bezeichnet. Einmal durch Lernen erworbenes Wissen (über bspw. konkrete Gegenstände, Situationen oder Zusammenhänge) kann auf ähnliche Phänomene angewendet werden, indem es verallgemeinert oder abstrahiert wird. Diese Übertragung von Wissen auf verwandte Situationen wird als „Transfer“ bezeichnet (lat. transferre = hinübertragen, übertragen).
Low Performer
Low Performer („Minderleister“) sind Mitarbeiter, die aufgrund geringer Arbeitsmotivation wenig Engagement auszeichnet und die nur das Nötigste tun.
Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes, bei dem die Konfliktparteien unter Hinzuziehen eines neutralen Dritten - des Mediators - eine gemeinsame Lösung finden wollen. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen und gibt keine Handlungsanweisungen, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Je nach Art und Schweregrad des Konfliktes unterscheidet man verschiedene Mediationsformen und -techniken.
Mehrarbeit
Erfolgt, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgegebene Arbeitszeit überschreitet.
Mitarbeitervertretung
Arbeitnehmervertretung bei kirchlichen und der Kirche nahestehenden Arbeitgebern.
Mitbestimmung
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer und Ihrer Repräsentanten (z.B. Betriebsrat) bei Entscheidungen im Betrieb.
Mitbestimmungsrecht
Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Personalvertretungsgesetz, der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) oder dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).
Mobbing
Unter Mobbing versteht man die regelmäßige und dauerhafte (z. B. mindestens 2-mal wöchentlich, 6 Monate lang) Drangsalierung einer Person. Bei Mobbing am Arbeitsplatz werden dabei systematische Intrigen und Schikanen von Kollegen oder Vorgesetzten initiiert, um der gemobbten Person durch aktiven Dauerdruck Schaden zuzufügen. Ziel von Mobbing ist häufig, die Betroffenen aus dem Betrieb zu ekeln.
Moderation
Moderation ist ein breit gefächerter Begriff, der im weitesten Sinne Gesprächsleitung bedeutet. Der Moderator selbst zeichnet sich dabei durch Neutralität aus und ist in erster Linie für den zu moderierenden Prozess zuständig und weniger für die Inhalte. Moderation wird auch als Methode zur gemeinsamen Arbeit in Gruppen eingesetzt, wobei der Moderator durch verschiedene Methoden, wie der Strukturierung des Kommunikationsprozesses, der Integration verschiedener Perspektiven oder nachhaltiger Konfliktlösung, Diskussionen bzw. Arbeitsprozesse weiter voranbringen und zu einer höheren Ergebnisqualität beitragen kann.
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter.
Non-direktive Gesprächsführung
Eine Methode nach dem Psychologen Carl Rogers, bei der der Gesprächspartner darin unterstützt werden soll, eigene Lösungsansätze zu entwickeln. Dies geschieht u. a. durch das sog. aktive Zuhören, bei dem der Zuhörer dem Gesprächspartner möglichst ohne vorgefasste Meinung begegnet und versucht, sich in dessen Standpunkt hineinzuversetzen. Weiter signalisiert der Zuhörende sowohl verbal als auch mimisch und gestisch seine aktive Beteiligung am Gespräch.
Organisationsentwicklung (OE)
Organisationsentwicklung umfasst breit angelegte, mittel- bis langfristige Interventionsstrategien einer Organisation, die mithilfe gruppendynamischer Prozesse geplante Verhaltens- und Einstellungsänderungen herbeiführen, häufig bezüglich der Organisationskultur. Ziele von OE-Maßnahmen können z. B. die Optimierung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder die Verbesserung der Qualität des Arbeitslebens sein.
Organisationskultur
siehe Unternehmenskultur.
Outsourcing
Als Outsourcing bezeichnet man die Auslagerung von Unternehmensaufgaben und -strukturen. Dabei werden bisher vom Unternehmen selbst erbrachte Leistungen an Dritte oder an Fremdfirmen übergeben. Verschiedene Formen des Outsourcings sind möglich, so z. B. das unternehmensinterne oder das unternehmensexterne Outsourcing.
Personalentwicklung (PE)
Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen der Bildung, Förderung und Auswahl von Mitarbeitern und Führungskräften, die durch ein Unternehmen geplant, durchgeführt oder finanziert werden. Hierzu werden die unterschiedlichsten Methoden der Personalbeschaffung (Personalrecruiting), der Personalauswahl und der Weiterbildung eingesetzt. Ziele dieser Maßnahmen sind die Vertiefung bereits bestehender bzw. Vermittlung neuer Qualifikationen und die Ausrichtung der Kompetenzen der Mitarbeiter auf aktuelle und künftige Anforderungen des Unternehmens. Dabei gibt es sowohl Instrumente, die der reinen Wissensvermittlung dienen, als auch Instrumente zur Förderung der Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Projektarbeit, Mentoring, Coaching, Job-Rotation oder die Durchführung gezielter Weiterbildungsmaßnahmen. Übergeordnetes Ziel der Personalentwicklung ist die erfolgreiche Erfüllung der Unternehmensziele.
Pflegezeit/ Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass ein naher pflegebedürftiger Angehörige betreut oder versorgt werden muss. Die eingeräumte Pflegezeit schützt Arbeitnehmer, so dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Während der Pflegezeit besteht für die Betroffenen ein Sonderkündigungsschutz. Bei den Möglichkeiten unterscheidet man zwischen der „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“, bei der sich der Arbeitnehmer bis zu zehn Tage freistellen lassen kann. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer lediglich sozialversichert. Bei Inanspruchnahme der „Pflegezeit“ muss die Pflegebedürftigkeit des zu Pflegenden nachgewiesen sein. Dann kann der Arbeitnehmer bis zu sechs Monate Pflegezeit beanspruchen, ohne dass sein Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Der Anspruch gilt nur gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 16 Arbeitnehmern und ist somit für Kleinbetriebe ausgeschlossen. Für Beamte gilt das Pflegezeitgesetz nicht, es gelten besondere beamtenrechtliche Vorschriften.
Quartalsberichte
Zwischenberichte über den jeweils zurückliegenden Zeitraum.
Rechnungswesen
Zum Rechnungswesen zählen alle Verfahren, die die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme erfassen, ordnen, bewerten und überwachen.
Regelungsabrede
Regelungsabreden sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die keiner Schriftform bedürfen. Sie haben daher nicht die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und sie verändern nicht unmittelbar die Rechtsstellung von Arbeitnehmern.
Rehabilitation
Im Arbeitsleben bedeutet der Begriff die Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag.
Resilienz
Allgemein ist damit die Widerstandsfähigkeit eines Systems gegenüber Störungen gemeint; bezogen auf den Menschen wird damit die Fähigkeit beschrieben, Krisen im Lebenszyklus unter Rückgriff auf persönliche und soziale Ressourcen zu meistern. Resilienz ist im Beruf wichtig, um den Belastungen im Arbeitsalltag und ggf. zusätzlichen privaten oder gesundheitlichen Problemen standzuhalten und ist von Individuum zu Individuum sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Risikomanagement
Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken.
Schulungsanspruch
Das Recht des Betriebsrats als Gremium vom Arbeitgeber zu verlangen, dass ein Mitglied des Gremiums zu einem Seminar fahren darf. Damit in Zusammenhang stehen der Freistellungsanspruch und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, § 37 Absatz 6 BetrVG.
Schweigepflicht
Die Verpflichtung über die im Rahmen der Betriebsratstätigkeit erhaltenen Informationen (betriebliche Geschäftsgeheimnisse, Inhalt von Verhandlungen, Inhalt von Beratungsgesprächen mit Mitarbeitern) Stillschweigen zu bewahren.
Schwerbehinderte
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind.
Schwerbehindertenausweis
Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt wird.
Selbstmanagement
Geht ursprünglich auf eine Methode der Verhaltenstherapie zurück und kann verstanden werden als zielgerichtete Beeinflussung des eigenen Verhaltens. Es umfasst u.a. Fähigkeiten und Fertigkeiten der Zielfindung, Planung, Selbstreflexion und Selbstkontrolle; in der Managementliteratur steht v.a. das Zeitmanagement der privaten und beruflichen Lebensplanung im Vordergrund.
Share Deal
Ein Rechtskauf gemäß § 453 I BGB, bei dem Aktien, Geschäftsanteile, sowie Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sein können. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.
Sozialplan
Der Sozialplan gem. § 112 BetrVG soll im Falle einer Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder mindern. Bei einer Betriebsgröße ab 20 Mitarbeitern kann ein Sozialplan durch den Betriebsrat verlangt und ggf. auch durch das Anrufen der Einigungsstelle durchgesetzt werden.
Sprecherausschuss
Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten im Betrieb oder Unternehmen und ähnelt dem Betriebsrat, der die Interessenvertretung der Mitarbeiter darstellt. Der Sprecherausschuss hat entgegen dem Betriebsrat keine gesetzlich normierten Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Informations- und Beratungsrechte.
