Glossar
Mediation
Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes, bei dem die Konfliktparteien unter Hinzuziehen eines neutralen Dritten - des Mediators - eine gemeinsame Lösung finden wollen. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen und gibt keine Handlungsanweisungen, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Je nach Art und Schweregrad des Konfliktes unterscheidet man verschiedene Mediationsformen und -techniken.
Mehrarbeit
Erfolgt, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgegebene Arbeitszeit überschreitet.
Mitarbeitervertretung
Arbeitnehmervertretung bei kirchlichen und der Kirche nahestehenden Arbeitgebern.
Mitbestimmung
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer und Ihrer Repräsentanten (z.B. Betriebsrat) bei Entscheidungen im Betrieb.
Mitbestimmungsrecht
Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Personalvertretungsgesetz, der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) oder dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).
Mobbing
Unter Mobbing versteht man die regelmäßige und dauerhafte (z. B. mindestens 2-mal wöchentlich, 6 Monate lang) Drangsalierung einer Person. Bei Mobbing am Arbeitsplatz werden dabei systematische Intrigen und Schikanen von Kollegen oder Vorgesetzten initiiert, um der gemobbten Person durch aktiven Dauerdruck Schaden zuzufügen. Ziel von Mobbing ist häufig, die Betroffenen aus dem Betrieb zu ekeln.
Moderation
Moderation ist ein breit gefächerter Begriff, der im weitesten Sinne Gesprächsleitung bedeutet. Der Moderator selbst zeichnet sich dabei durch Neutralität aus und ist in erster Linie für den zu moderierenden Prozess zuständig und weniger für die Inhalte. Moderation wird auch als Methode zur gemeinsamen Arbeit in Gruppen eingesetzt, wobei der Moderator durch verschiedene Methoden, wie der Strukturierung des Kommunikationsprozesses, der Integration verschiedener Perspektiven oder nachhaltiger Konfliktlösung, Diskussionen bzw. Arbeitsprozesse weiter voranbringen und zu einer höheren Ergebnisqualität beitragen kann.
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter.
