Glossar
Tarifvertrag (TV)
Das Funktionsprinzip des Tarifvertrages ist sehr einfach: es handelt sich, wie der Name schon sagt, um einen Vertrag über Tarife. Die vom Grundgesetz in ihrer Bildung und Ihrem Wirken geschützten Tarifparteien – Gewerkschaft und Arbeitgeberverband – schließen einen Vertrag, der Arbeitsvertragsinhalte (Tarife) für die Arbeitsverträge der den Tarifparteien Angehörigen (Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitglieder – und nur die!) zwingend vorgibt.
Der Tarifvertrag kann viele Inhalte zum Arbeitsvertrag regeln (hier spricht man sinngemäß dann vom Mantel- oder Rahmentarifvertrag – MTV oder RTV) oder sich nur mit Einzelthemen befassen (z.B. Entgelte, Altersteilzeit, Standortsicherung o.ä.). Die Dauer des Tarifvertrages richtet sich nach dem Willen der Vertragsparteien. Sie können eine Befristung vereinbaren oder den TV durch Kündigung beenden, häufig werden TV durch einen Neuabschluss beendet. Endet der Tarifvertrag, ohne dass neu abgeschlossen wurde, fehlte es an einem Vertrag. Um ein solches zu vermeiden, ordnet das Gesetz ein sog. Nachwirkung an. Diese „läuft“ so lange, bis entweder ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder der Arbeitnehmer sich mit der Änderung seines Arbeitsvertrages einverstanden erklärt. Der Arbeitgeber kann auch versuchen, den Vertrag mittels Änderungskündigung zu verändern. Nur sind die Voraussetzungen kurz gesagt fast genauso hoch aufgehangen wie bei einer Beendigungskündigung. Im Prinzip bleibt mangels Neuabschluss der TV so lange in der Nachwirkung „bis der Arzt kommt“.
In vielen tarifgebundenen Unternehmen kommen Tarifverträge auch auf die Arbeitnehmer zur Anwendung, die kein Gewerkschaftsmitglied sind. In solchen Fällen spricht man von Anlehnung.
Team
Zusammenschluss mehrerer Personen zur Lösung einer bestimmten Aufgabe oder zur Erreichung eines bestimmten Zieles. In Unternehmen versteht man darunter eine für einen bestimmten Zweck aus Mitarbeitern zusammengesetzte Arbeitsgruppe. Teamarbeit spielt in Unternehmen aufgrund wachsender Komplexität und der Notwendigkeit, Verantwortung nach unten zu delegieren, eine immer größere Rolle. (siehe auch Teamentwicklung)
Teamentwicklung
Aktiv gesteuerter Prozess, der der Verbesserung der Zusammenarbeit, der Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Motivation sowie der konstruktiven Konfliktlösung eines Teams dient. Dabei geht es ebenso um die Arbeit auf Beziehungsebene wie um die Optimierung inhaltlicher Strukturen. Methoden der Teamentwicklung sind u. a. Trainings, Coachings, moderierte Workshops und der Einsatz von Feedback-Techniken. Teamentwicklung findet vielseitige Anwendung, z. B. bei der Beseitigung von Konflikten innerhalb eines bestehenden Teams, bei der Entstehung eines neuen Teams, beim Wechsel der Führungskraft oder bei der Standortbestimmung eines bestehenden Teams.
Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
