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Personal- und Unternehmensführung

Als Unternehmensführung bezeichnet man betriebswirtschaftlich die Steuerung eines Unternehmens und wirtschaftswissenschaftlich die Lehre der Gestaltung, Steuerung und Überwachung eines Unternehmens. Führung kann dabei verstanden werden als ein kreativer und interaktiver Prozess, bei dem ständig neue Situationen gemeistert werden müssen. Führung soll Orientierung vermitteln. Durch gute Führung können entscheidende Impulse zur Entwicklung des einzelnen Mitarbeiters und der gesamten Organisation gegeben werden. Um dies erreichen zu können, sollte eine Führungskraft die eigene Persönlichkeit in Bezug auf die Führungsrolle sowie die persönliche Gesprächs- und Methodenkompetenz ständig reflektieren und weiterentwickeln. Darüber hinaus sollte eine Führungskraft

  • Dialoge konstruktiv gestalten und Gespräche zielgerichtet führen,
  • mit Mitarbeitern Ziele vereinbaren und die Wege zur Zielerreichung festlegen,
  • Konflikte und Krisensituationen bewältigen können,
  • Veränderungsprozesse erfolgreich begleiten,
  • Entscheidungen treffen und für deren Umsetzung sorgen und
  • die betriebliche Führungsarbeit rechtlich abgesichert gestalten.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sollte als eine Leitlinie für die Unternehmenskultur gesehen werden. Möglich wird sie durch ein echtes Interesse an den Mitarbeitern und die Bereitschaft, sich mit deren Leistungen und Potenzialen auseinanderzusetzen. Außerdem sollte eine Lernkultur etabliert werden, in der Mitarbeiter gefordert und gefördert werden und Führungskräfte Feedback geben und nehmen.

Personal- und Organisationsentwicklung

Während eine strategische Personalentwicklung (PE) das Ziel hat, die Kompetenz der Mitarbeiter auf die aktuellen und künftigen Anforderungen des Unternehmens auszurichten, soll eine gezielte Organisationsentwicklung (OE) die Leistungsfähigkeit des gesamten Unternehmens optimieren und die Qualität des Arbeitslebens verbessern. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Einbeziehung aller Beteiligten in die Planung und Umsetzung. Maßnahmen der PE und OE sind beispielsweise Weiterbildungsprogramme, Team- und Projektarbeit und neue Formen der Arbeitsorganisation.

Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht als wichtige Grundlage für die Unternehmensführung

Eine Führungskraft muss in ihrem Berufsalltag zahlreiche Entscheidungen mit arbeitsrechtlichem Bezug treffen. Dabei ist der arbeitsrechtliche Hintergrund manchmal nicht offensichtlich oder die zu treffenden Entscheidungen orientieren sich an der längst gängigen Praxis des Unternehmens, ohne der aktuellen Rechtsprechung zu genügen. Es zeigt sich, dass rechtliches Grundwissen in allen Bereichen der Mitarbeiterführung benötigt wird: von der Einstellung über Gehaltsfragen bis hin zu Urlaubsentscheidungen oder sogar bis zu einem Umstrukturierungsprozess, Outsourcing oder Betriebsübergang. Da vor allem die sich laufend ändernde Rechtsprechung das angewendete Recht modifiziert, sollten Führungskräfte auch die neuesten Entscheidungen der Rechtsprechung kennen. So können Sie Fehlentscheidungen und evtl. damit verbundene kostenträchtige Folgen vermeiden. Zudem fördern von Führungskräften getroffene nachvollziehbare und rechtlich fundierte Entscheidungen Vertrauen und ein angenehmes Betriebsklima.

Eine Führungskraft sollte auch Kompetenzen für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder anderen Arbeitnehmervertretungen aufweisen. Gemeinsam für beide Seiten vertretbare Ergebnisse zu erzielen, sollte das Ziel einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sein. Der Umweg über Einigungsstelle und Gericht dauert nicht nur lange, sondern schadet auch dem Ansehen des Unternehmens. Durch gute Zusammenarbeit kann man auch das Betriebsklima und das Vertrauen der Belegschaft in die Unternehmensführung auf der einen und in die Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite stärken und erhebliche Kosten sparen. Betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse und kommunikative Kompetenz sind deshalb unabdingbar für Führungskräfte, um kompetent und erfolgreich mit dem Betriebsrat zu verhandeln.

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