Arbeit im Wirtschaftsausschuss – jetzt auch für Personalräte in NRW
Dieses Seminar bieten wir als Inhouse-Veranstaltung an
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Empfohlene Veranstaltungsdauer: 1,0 - 3,0 Tage Hinweis: Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an. |
Am 16. Juli 2011 ist in Nordrhein-Westfalen ein neues Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten. Durch die Neuregelung des § 65 a LPersVG NRW soll nunmehr in Dienststellen mit in der Regel mehr als einhundert ständig Beschäftigten auf Antrag des Personalrats ein Wirtschaftsausschuss gebildet werden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und den Personalrat zu unterrichten. Dies erfordert von jedem Wirtschaftsausschussmitglied vertiefte wirtschaftliche Kenntnisse.
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss. Sie lernen auch, die wirtschaftlichen Daten richtig einzuschätzen, Unterlagen zu »entschlüsseln« und daraus anwendbare Informationen zu erhalten. Nach dem Besuch des Seminars sind Ihnen die praktischen Arbeitsabläufe im Wirtschaftsausschuss vertraut, und Sie wissen, wie Sie Ihre Informations- und Beratungsrechte kompetent wahrnehmen können.
Rechtlicher Rahmen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss (WA)
- Bildung und Zusammensetzung des WA
- Beratungs- und Unterrichtungsfunktion des WA
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch die Dienststelle
- Streit über die Erforderlichkeit von Informationen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse / Dienstgeheimnisse, Schweigepflichten
- Hinzuziehung von sachkundigen Beschäftigten
Wirtschaftliche Angelegenheiten im Sinne von § 65 a LPersVG NRW
- Wirtschaftliche und finanzielle Lage der Dienststelle
- Veränderungen der Produktpläne
- Beabsichtigte Investitionen
- Beabsichtigte Partnerschaften mit Privaten
- Stellung der Dienststelle in der Gesamtdienststelle
- Rationalisierungsvorhaben
- Einführung neuer Arbeits- und Managementmethoden
- Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
- Verlegung von Dienststellen oder Dienststellenteilen
- Neugründung, Zusammenlegung oder Teilung der Dienststelle oder von Dienststellenteilen
- Kooperation mit anderen Dienststellen im Rahmen interadministrativer Zusammenarbeit
- sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wesentlich berühren können
Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses organisieren
- Sitzungsgestaltung: Routinebereich und Sonderthemen
- Unterlagen und Informationen anfordern, betriebswirtschaftliche Daten nutzen
- Spezielle Unterlagen zur Personalplanung und -entwicklung
- Arbeitsplanung und -teilung im Wirtschaftsausschuss
- Gemeinsame Beratung mit dem Personalrat
