Von wem bekommt die SBV Unterstützung?
Betriebsrat
In personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte, z.B. bei der Personalplanung und der innerbetrieblichen Weiterbildung. Selbstverständlich kann er sich auch für schwerbehinderte Kollegen einsetzen. Halten Sie also engen Kontakt zu Ihrem Betriebsrat und informieren Sie ihn regelmäßig. Ihre Anliegen sollten Sie auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzungen setzen lassen, an denen Sie grundsätzlich immer beratend teilnehmen dürfen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sofern es in Ihrem Betrieb eine Sicherheitsfachkraft gibt - das ist vor allem bei größeren Unternehmen der Fall - können Sie sich bei ihr Rat in allen medizinischen Fragen holen. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartner für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Betriebliches Integrationsteam
Dem betrieblichen Integrationsteam gehören ein Betriebsrat und ein Beauftragter der Arbeitgeberseite an – sowie selbstverständlich die SBV. Mitunter erweitert sich der Kreis, z.B. um die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt.
Betriebsarzt
Neben der Unterstützung bei grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen steht Ihnen der Betriebsarzt insbesondere bei Eingliederungsmaßnahmen von Langzeitkranken und Schwerbehinderten als Ansprechpartner zur Seite. Darüber hinaus bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels Behinderter.
Belegschaft
Wichtig für eine erfolgreiche Tätigkeit ist Vertrauen – sowohl das des Arbeitgebers als auch der Belegschaft. Machen Sie sich und Ihre Aufgaben also bei den Kollegen bekannt und seien Sie erreichbar! So finden Sie Fürsprecher und erhalten sicherlich auch deren Unterstützung, wenn es darauf ankommt.
Agentur für Arbeit
Deren Service sollten Sie unbedingt nutzen, nicht nur wenn es um Vorschläge für die Besetzung offener Stellen geht. Auch der Agentur für Arbeit liegt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen am Herzen, die z.B. mit Lohnkostenzuschüssen gefördert wird.
Integrationsamt
Hier erhalten Schwerbehinderte aber auch Arbeitgeber eine fachliche Beratung bis hin zu Vorschlägen für individuelle Arbeitsplatzlösungen durch Ingenieure des technischen Beratungsdienstes. Außerdem ist eine finanzielle Unterstützung beider Parteien durch das Integrationsamt möglich.
Integrationsfachdienst
Auch hier gibt es für Schwerbehinderte und Arbeitgeber fachliche Hilfestellung bezüglich der Ermittlung aller in Betracht kommenden, auch finanziellen Unterstützungen. Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen und die Begleitung zählen ebenfalls zu den Aufgaben, bei denen der Integrationsfachdienst den Integrationsämtern und der Agentur für Arbeit zur Seite steht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie ist ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle für Sie: sie berät, bietet Leistungen zur Teilhabe (medizinische und berufliche Rehabilitation) und hilft bei Fragen zur Rente wegen Erwerbsminderung und Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
