Arbeit im Wirtschaftsausschuss – Bankbilanzierung
Dieses Seminar bieten wir als Inhouse-Veranstaltung an
| Wir freuen uns über Ihre Anfrage. Weitere Informationen zu unseren Inhouse-Services finden Sie hier |
Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage Hinweis: Gerne passen wir die vorgeschlagen Inhalte dieser Veranstaltung entsprechend der Zielgruppe, Ihrer Unternehmenskultur und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an. |
Der Wirtschaftsausschuss soll den Betriebsrat bei der Einschätzung der wichtigen wirtschaftlichen Daten des Unternehmens unterstützen. Außerdem soll er mit dem Arbeitgeber „beraten“, welche betriebswirtschaftlichen Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb sinnvoll sind.
In der Praxis setzt dies zunächst voraus, dass die notwendigen Informationen dem Wirtschaftsausschuss zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss jedes Wirtschaftsausschussmitglied über vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Auswertung und Aufbereitung der zugänglichen Informationen verfügen, insbesondere im Bereich der Bilanzanalyse. In der Bankenbranche sind dabei wesentliche Besonderheiten zu beachten.
Sie erfahren in diesem Seminar, wie Sie Ihre Informationsrechte einfordern, sichern und durchsetzen. Schwerpunkt des Seminars ist die Bankbilanzierung nach HGB bzw. IFRS und deren Unterschiede zur üblichen Bilanzierung im Nicht-Bankensektor. Darauf aufbauend trainieren Sie die wesentlichen Aspekte der Analyse des eigenen Geschäftsberichts und sind damit in der Lage, dem Betriebsrat die für die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation notwendigen Aussagen zu erläutern.
Informationsrechte einfordern, sichern und durchsetzen
- Informations- und Beratungsrechte nach §§ 106 ff. BetrVG
- Erforderlichkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit von Informationen für den Wirtschaftsausschuss
- Hinzuziehung von Beratern und Sachverständigen
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Schweigepflichten
Bankbilanz – Grundlagen und Besonderheiten
- Informationsfunktion der Bankbilanzierung
- Allgemeine Bestimmungen und Sondervorschriften für die Bankbilanzierung
- Gewinn- und Verlustrechnung – Was ist zu beachten?
- Zinsmarge und Zinsertragsbilanz
Analyse des Geschäftsberichts
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht
- Aussagenkraft für Erfolg, Vermögenssituation, Finanzierung und Investitionstätigkeit
