Wirtschaftsausschuss: Rechnungslegung und Bilanzanalyse
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
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Seminardauer: 3,5 Tage Teilnehmer: ca. 18 |
Kapitalmarktorientierte Unternehmen im EU-Raum müssen ihre Konzern-Jahresabschlüsse bereits seit 2005 nach den »International Financial Reporting Standards« (IFRS) aufstellen. Konzerntöchter müssen also nunmehr drei Abschlüsse erstellen, einen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), einen nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG) und einen weiteren für die Konzernmutter nach IFRS. Darüber hinaus können in internationalen Konzernen weiterhin auch die amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (US-GAAP) zu berücksichtigen sein. Der Wirtschaftsausschuss muss die Besonderheiten der jeweiligen Standards sowie die wesentlichen Kennzahlen kennen, um seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben wahrnehmen zu können.
In diesem Seminar werden Ihnen daher die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Nach der Teilnahme können Sie die Informationen aus dem Jahresabschluss auswerten und aufbereiten und dem Betriebs- oder Gesamtbetriebsrat die für die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage notwendigen Aussagen erläutern.
Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- Ausrichtung des HGB auf steuerliche Belange
- Maßgeblichkeitsprinzip
- Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
Die Rechnungslegungsvorschriften IFRS, US-GAAP und HGB im Vergleich
- Ziele und Praxis der jeweiligen Methoden
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
Aussagekraft für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Bewertungsspielräume
- Differenzierung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
Globale Steuerungsgrößen
- Economic Value Added (EVA) und Cash Value Added (CVA)
- EBITDA – Steuerung insbesondere beherrschter Unternehmen
- Wertemanagement
- Rating und die Folgen
- Basel II und die Folgen
- Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Darstellung möglicher Konsequenzen für die Unternehmenssteuerung anhand eines Beispiels
Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
