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Rechtsprechung

Altersversorgung, Altersteilzeit

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Verhaltensbedingte Kündigung kann auch während der Freistellungsphase gerechtfertigt sein.

1. Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG wird die Anpassungsprüfung vom Arbeitgeber geschuldet. Dies ist der Partner des Arbeitsverhältnisses, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen.

1. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 TV ATZ schuldet der Arbeitgeber dem Altersteilzeitarbeitnehmer neben dem Teilzeitbruttoentgelt ...

1. Nach der Spätehenklausel setzte die Gewährung einer Witwen- oder Witwerversorgung voraus, dass die Ehe mindestens ...

1. Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere...

1. Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich regelmäßig gehalten, für die Berechnung von nettolohnbezogenen Leistungen die auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Merkmale, ...

1. Nach Nr. 3 der SR 2l l BAT finden die Bestimmungen des BAT über die Arbeitszeit auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis an allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen ...

1. Während eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entsprechende Teilzeitentgelt und zusätzlich auf die vereinbarten Aufstockungsleistungen.

1. § 1a Absatz 1 BetrAVG regelt in Satz 1 und 3, dass der Arbeitnehmer unter den dort genannten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abschluss einer Direktversicherung hat.

1. Seit dem 1. Januar 1999 können Betriebsrentenzusagen nicht mehr wegen wirtschaftlicher Notlage widerrufen werden.

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