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Seminarprogramm 2013

Glossar

EBT (Earnings before Tax)

EBT (Earnings before Tax) ist die Ertragskennzahl eines Unternehmens, mit der der Jahresüberschuss vor Abzug von Steuern bezeichnet wird.

EBIT (Earnings Before Interest and Tax)

Gewinnkennzahl; das EBIT wird berechnet, indem der Jahresüberschuss um die Steuern und das Zinsergebnis bereinigt wird. Es zeigt die operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von dessen Kapitalstruktur.

EBITDA (Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization)

International weit verbreitete Gewinnkennzahl, die die operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von dessen Kapitalstruktur oder Investitionsneigung zeigt. Das EBITDA setzt sich aus dem Jahresüberschuss vor Steuern, dem Zinsergebnis und den Abschreibungen des Unternehmens zusammen.

Economic Value Added (EVA)

Eine Residualgewinngröße (Kennzahl); ein Residualgewinn entsteht, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist als die Kapitalkosten des Unternehmens. Durch Übergewinne erhöht sich der Unternehmenswert.

Eigenkapital

Eigenkapital sind die finanziellen Mittel, die dem Unternehmen von seinen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden.

Einkommenssteuergesetz (EStG)

Gesetzliche Grundlage für die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen.

ERP (Enterprise Resource Planning)

Betriebswirtschaftliche Anwendersoftware (z.B. SAP R/3), die unternehmensweite Ressourcen identifiziert und plant. Mit ihrer Hilfe können Kundenaufträge vom Eingang bis zur Rechnungsstellung und Buchung abgewickelt werden.

Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE, Europa-AG)

Rechtsform für europäische Unternehmen, die in verschiedenen EU-Ländern tätig sind und einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss anstreben. Die SE ermöglicht es solchen Gesellschaften, zu fusionieren beziehungsweise Holdinggesellschaften oder gemeinsame Tochtergesellschaften zu gründen, ohne dabei die unterschiedlichen Rechtsordnungen in 15 verschiedenen EU-Ländern anwenden zu müssen.

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

1989 im Rahmen der EG-Harmonisierung neu geschaffene Rechtsform des europäischen Gesellschaftsrechts; ermöglicht kleineren und mittleren Unternehmen unter 500 Arbeitnehmern aus EG-Mitgliedstaaten, grenzüberschreitende Kooperationen in Form der EWIV zu betreiben, wobei diese Rechtsform selbst keine eigenen Gewinne erwirtschaften soll, sondern lediglich im Sinne einer Holding als Dachgesellschaft zu nutzen ist. In der Praxis hat diese Rechtsform noch kaum Bedeutung. Die Grundstruktur ähnelt der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

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