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Seminarprogramm 2013

Glossar

Genossenschaft

Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen (Personenvereinigung), die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen (genossenschaftlicher Geschäftsbetrieb), d.h. die gleiche oder ähnliche wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen gemeinsam verfolgen.

Genossenschaftsgesetz (GenG)

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

Gesamtkostenverfahren

Verfahren der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Nach HGB und IFRS: Gesamtkostenverfahren; anders nach US-GAAP, wonach zwingend das Umsatzkostenverfahren vorgeschrieben ist. Das Gesamtkostenverfahren orientiert sich an der Finanzbuchhaltung und das Umsatzkostenverfahren ist am Controlling ausgerichtet und setzt eine Kostenstellenrechnung voraus.

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht ist die Veröffentlichung eines Unternehmens, in der es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegt.

Geschäftsgeheimnis

siehe Betriebsgeheimnis

Geschäftsergebnis

Das Geschäftsergebnis gibt an, was das Unternehmen aus Transaktionen mit der Umwelt verdient hat; setzt sich aus dem Betriebsergebnis und dem neutralen Ergebnis zusammen.

Geschäftsführer

Gesetzlicher Vertreter und betrieblicher Leiter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Auch BGB-Gesellschaft. Eine auf einem Vertrag beruhende Vereinigung von Personen zur Förderung eines gemeinsam verfolgten Zweckes. Rechtliche Grundlage: §§ 705-740 BGB.

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) präzisiert und erweitert hauptsächlich Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch) und des AktG (Aktiengesetz). Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern in Unternehmen erweitert.

Gewinn- und Verlustrechnung (GUV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode.

GmbH-Gesetz

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Gläubigerversammlung

Im deutschen Insolvenzverfahren das Gremium, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger.

Goodwill

Der immaterielle Wert eines Unternehmens, z.B. Patente. Der gesamte Unternehmenswert setzt sich zusammen aus dem Substanzwert (Maschinen, Gebäude, Stille Reserven etc.) plus Goodwill.

Grundkapital

Muss bei der Gründung einer Aktiengesellschaft bzw. einer GmbH eingebracht werden. Feste Größe in der Bilanz, verändert sich im Gegensatz zum Eigenkapital des Unternehmens nicht, es sei denn die Hauptversammlung beschließt eine Erhöhung bzw. eine Senkung des Grundkapitals.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Teils geschriebene, teils ungeschriebene Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die sich vor allem aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden ergeben. Ihre Aufgabe ist es, Gläubiger und Unternehmenseigner vor unkorrekten Daten, Informationen und möglichen Verlusten weitestgehend zu schützen.

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung, siehe dort.

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