Betriebsrat - Seminare und Beratung - Infos zur Betriebsratswahl 2010

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Webcode: 822

Dauer: 2 Tage

TeilnehmerIn: ca. 30

Seminarbeginn und -ende:
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr, Seminarende 17.00 Uhr.

Seminargebühr:
995,00 €
zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten

Poko Fahnen

Poko-Institut Münster - Service-Hotline für Reservierungen und Informationen:
0251/1350-0


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Symposium: Kostendruck und Arbeitsüberlastung im Krankenhaus

SeminarinhaltThemenplan als PDF

Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben die Arbeitsweise im Krankenhaus erheblich verändert: Kostendeckelung und Einführung von Fallpauschalen sind nur zwei Beispiele. Zudem haben Privatisierung und Wettbewerb zwischen Krankenhäusern einen erheblichen Leistungs- und Kostendruck mit sich gebracht, der vielfach auch an die Mitarbeiter weitergegeben wird. Seit Jahren beklagen Arbeitnehmer insbesondere schlechte Arbeitsbedingungen bei Schicht- und Bereitschaftsdienst, unzureichenden Arbeits- und Gesundheitsschutz, ein hohes Arbeitspensum und eine zu dünne Personaldecke.

All dies bedeutet für Betriebsräte, Wirtschaftsausschussmitglieder und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die Interessen der Mitarbeiter unter erschwertenBedingungen vertreten zu müssen. In der Krankenhausbranche ist es deshalb besonders wichtig, den Auswirkungen des stetigen Wandels durch eine professionelleBetriebsratsarbeit zu begegnen.
In diesem Symposium werden die aktuellen Tendenzen mit ihren Folgen für die Arbeitnehmer und die Arbeit der Arbeitnehmervertretungen dargestellt. Sie erfahren,wie Sie kompetent auf den erhöhten Druck reagieren können und wie Sie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Veränderungen im Krankenhaus im Sinneder Arbeitnehmer führen können.

 



Download des aktuellen Folders zum Symposium

1. Tag: Marktorientierung und Kostendruck – neue Herausforderungen für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss

8.30 – 9.00 Uhr Begrüßung und Eröffnung

9.00 – 10.30 Uhr
Aktuelles und Tendenzen für das Jahr 2010

  • Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Die Bundestagswahl 2009 und ihre Folgen für das Gesundheitswesen
  • Gesetzesänderungen mit Auswirkungen auf die Mitarbeiter im Krankenhaus
  • Chancen für ein neues Arbeitsvertragsgesetz?

Vortrag und Diskussion mit Eike Weißenfels, Vors. Richterin am LAG
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10.30 – 11.00 Uhr Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr
Wirtschaftliche Angelegenheiten und Krankenhausfinanzierung – Besonderheiten für die Beratung von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat

  • Grundlagen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)
  • Diagnosebezogene Fallpauschalen – Diagnosis Related Groups (DRG)
  • Planung, Investitionen und Vergütungsformen durch Kostenträger im Überblick
  • Grundlagen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)
  • Übersicht über die Krankenhaus-Buchführungs-Verordnung (KHBV)
  • Gestellungs- und Geschäftsbesorgungsverträge

Vortrag und Diskussion mit Roman Scharwächter, Diplom - Wirtschafts- und Arbeitsjurist
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12.30 – 14.00 Uhr Mittagessen

14.00 – 15.30 Uhr
Kosten und wirtschaftliche Lage des Krankenhauses – Informations- und Beratungsrechte einfordern

  • Informationsanspruch professionell nutzen
  • Wirtschaftliche Lage anhand des Geschäftsberichts feststellen
  • Investitionstätigkeit richtig beurteilen

Vortrag und Diskussion mit Roman Scharwächter, Diplom - Wirtschafts- und Arbeitsjurist
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15.30 – 16.00 Uhr Kaffeepause

16.00 – 17.30 Uhr
Stetige Verbesserung der Marktorganisation – stetige Verschlechterung für die Arbeitnehmer?
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

  • Wann sind »soziale Angelegenheiten« (§ 87 BetrVG) betroffen?
  • Voraussetzungen einer Betriebsänderung
  • Beispiele stetiger Verbesserungen
  • Wie kann der Betriebsrat eine professionelle Verhandlungsstrategie entwickeln?

Vortrag und Diskussion mit Hans Jochen Pfitzner, Rechtsanwalt, Wirtschaftstrainer
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19.00 Uhr Abendessen mit anschließender Abendveranstaltung
Am Abend des ersten Symposiumtages besteht Gelegenheit zu einem gemütlichen Beisammensein.
Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit Ihnen!

2. Tag: Arbeitnehmer unter Druck – Strategische Ansatzpunkte für den Betriebsrat

8.30 – 8.45 Uhr Begrüßung und Eröffnung

8.45 – 10.15 Uhr
Leistungsverdichtung und Arbeitsüberlastung – Burn-out erkennen und Betroffene unterstützen

  • Betroffene und gefährdete Mitarbeiter – Anzeichen von Überlastung erkennen
  • Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?
  • Tipps für einen professionellen Umgang mit Burn-out im Betrieb

Vortrag und Diskussion mit Dr. Frank Stöpel,  Diplom-Pädagoge, Kompetenzentwickler, Coach
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10.15 – 10.45 Uhr Kaffeepause

10.45 – 12.15 Uhr
Gesundheitsschutz im Krankenhaus – Rechtliche Aspekte

  • Gefährdungsbeurteilung und Gesundheitsanalysen für Krankenhausmitarbeiter
  • Mitbestimmung und Initiativrechte für eine »gesunde« Betriebsorganisation
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement sicher umsetzen

Vortrag und Diskussion mit Volker Lindner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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12.15 – 13.45 Uhr Mittagessen

13.45 – 15.15 Uhr
Schichtdienst, Dienstplangestaltung und Bereitschaftsdienst – Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats

  • Arbeitszeit und Mitbestimmung des Betriebsrats – ein Überblick
  • Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung – Was kann der Betriebsrat tun?
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst
  • Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit

Vortrag und Diskussion mit Ulrich Uhlemann,  Richter am Arbeitsgericht
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15.15 – 15.30 Uhr Kaffeepause

15.30 – 17.00 Uhr
Pflegenotstand und Ärztemangel? Gemeinsames Arbeitsfeld für Arbeitgeber und Betriebsrat

  • Personalgewinnung – zu welchem Zeitpunkt kann der Betriebsrat eingreifen?
  • Bessere Arbeitsbedingungen gleich mehr Bewerber? – Verhandlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Die Arbeit mit Auswahlrichtlinien

Vortrag und Diskussion mit Dr. Martin Biller, Vorstandsvorsitzender Josephs-Hospital Warendorf
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Wichtige Informationen

Für Betriebsräte kann das Symposium erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden  Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Diese Seminare können für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 96 Abs. 4 SGB IX vermitteln.