Betriebsrat - Seminare und Beratung - Infos zur Betriebsratswahl 2010



Informationen zu unseren Seminarorten finden Sie in unserer Übersichtskarte:
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So reservieren Sie sich Ihr Seminar. Hier geht's zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.


Wissenswertes zur Seminaranmeldung

Der richtige Weg zur Teilnahme an einem Seminar

  1. Suchen Sie bzw. das Betriebsratsgremium als Erstes das für Sie bzw. den Betriebsrat in Betracht kommende Seminar im Seminarprogramm aus.
  2. Überprüfen Sie dann die Vertretung der Seminarteilnehmerin/des Seminarteilnehmers für die Dauer der betrieblichen Abwesenheit.
  3. Vergleichen Sie das ausgewählte Poko-Seminar mit anderen angebotenen Seminaren im Hinblick auf die zeitliche Lage des Seminars, die Erforderlichkeit für die Betriebsratsarbeit und die betrieblichen Belange unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Kosten).
  4. Danach empfehlen wir die telefonische Vorreservierung beim Poko-Institut: Tel.: 0251/1350-0 oder aber per E-Mail unter »reservierung@poko.de«.
  5. Es verbleibt dann noch die Beschlussfassung des Betriebsrats bezüglich der:

    a.
    zeitlichen Lage des Seminars (Berücksichtigung der betrieblichen Belange)
    und
    b. Erforderlichkeit (nur bei § 37 Abs. 6 BetrVG).

    Achtung:
    Eine wirksame Beschlussfassung setzt Ladung zur Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt »Entsendung zum Betriebsratsseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG« voraus. Für die Kostentragung des Arbeitgebers ist ein Beschluss des Betriebsrats über die Erforderlichkeit der Teilnahme vor der jeweiligen Veranstaltung unerlässlich. Ein vormaliger Beschluss zur Teilnahme an einer - auch nur zeitlich - anderen Veranstaltung genügt hierbei nicht (BAG 8.3.00 - 7 ABR 11/98).
  6. Vergessen Sie nicht, die Kostentragung durch die Personal- bzw. Weiterbildungsabteilung sicherzustellen.
  7. Erst dann erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung durch die zuständige Personal- bzw. Weiterbildungsabteilung (auch per Telefax: 0251/1350-500). Die Anmeldung durch diese betriebliche Stelle sichert nach allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätzen die Zahlungspflicht des Unternehmens.