Seminare
- 1:Themenübersicht.
- 2:Betriebsrat aktuell.
- 3:Einführungsseminare.
- 4:Grundlagen der Betriebsratsarbeit.
- 5:Mandate/besondere Funktionen.
- 6:Schwerpunkte der Betriebsratsarbeit.
- 7:Rhetorik, Strategie, Konfliktmanagement.
- 8:Wissenswertes
- 8.1:Rund um's Seminar.
- 8.2:Merkzettel - schnell zum Seminar.
- 8.3:Unsere ReferentInnen.
- 8.4:Buchungssystem.
- 8.5:§ 37 Abs. 6+7 BetrVG.
- 8.6:Die Piktogramme.
- 9:AGB.
- 10:Rechtsprechung zum Schulungsanspruch.
- 11:Formulare zur Seminarteilnahme.
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Wissenswertes zur Seminaranmeldung
Der richtige Weg zur Teilnahme an einem Seminar
- Suchen Sie bzw. das Betriebsratsgremium als Erstes das für Sie bzw. den Betriebsrat in Betracht kommende Seminar im Seminarprogramm aus.
- Überprüfen Sie dann die Vertretung der Seminarteilnehmerin/des Seminarteilnehmers für die Dauer der betrieblichen Abwesenheit.
- Vergleichen Sie das ausgewählte Poko-Seminar mit anderen angebotenen Seminaren im Hinblick auf die zeitliche Lage des Seminars, die Erforderlichkeit für die Betriebsratsarbeit und die betrieblichen Belange unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Kosten).
- Danach empfehlen wir die telefonische Vorreservierung beim Poko-Institut: Tel.: 0251/1350-0 oder aber per E-Mail unter »reservierung@poko.de«.
- Es verbleibt dann noch die Beschlussfassung des Betriebsrats bezüglich der:
a. zeitlichen Lage des Seminars (Berücksichtigung der betrieblichen Belange)
und
b. Erforderlichkeit (nur bei § 37 Abs. 6 BetrVG).
Achtung: Eine wirksame Beschlussfassung setzt Ladung zur Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt »Entsendung zum Betriebsratsseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG« voraus. Für die Kostentragung des Arbeitgebers ist ein Beschluss des Betriebsrats über die Erforderlichkeit der Teilnahme vor der jeweiligen Veranstaltung unerlässlich. Ein vormaliger Beschluss zur Teilnahme an einer - auch nur zeitlich - anderen Veranstaltung genügt hierbei nicht (BAG 8.3.00 - 7 ABR 11/98). - Vergessen Sie nicht, die Kostentragung durch die Personal- bzw. Weiterbildungsabteilung sicherzustellen.
- Erst dann erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung durch die zuständige Personal- bzw. Weiterbildungsabteilung (auch per Telefax: 0251/1350-500). Die Anmeldung durch diese betriebliche Stelle sichert nach allgemeinen vertragsrechtlichen Grundsätzen die Zahlungspflicht des Unternehmens.


