Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

Diskriminierung – Bewerbung auf eine Traineestelle

BAG Urteil v. 24.01.2013
Az. 8 AZR 429/11

Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtsschutzversicherung und als Rechtsanwalt ab, so ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber kann dieses Indiz entkräften, in dem er darlegt, dass er seine Auswahl ausschließlich nach Examensnoten vorgenommen hat und aus diesem Grund nur die besten Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat. Dies gilt insbesondere -so wie hier- für öffentliche Arbeitgeber, da diese gem. Art. 33 Abs. 2 GG Stellen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber zu besetzen haben. Der Arbeitgeber ist hierfür aber beweispflichtig. Im vorliegenden Fall bestritt der Bewerber, dass der Arbeigeber seine Auswahl nach fachlichen Kriterien vorgenommen hat. Aus diesem Grund hat das BAG den Fall auch an das Berufungsgericht zur weiteren Aufklärung zurückverwiesen. Entscheidend ist also, ob der Arbeitgeber hier beweisen kann, dass er seine Auswahl nur nach den Examensnoten vorgenommen hat. Gelingt ihm dies, liegt keine Diskriminierung wegen des Alters des Bewerbers vor. Gelingt ihm dies nicht, so hat der Bewerber einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen § 1 AGG.
Vor einiger Zeit habe ich an dieser Stelle über ein ähnliches Urteil berichtet. Das zuständige Gericht entschied gegen den Bewerber, weil es bei Stellenanzeigen für Traineestellen die Beschränkung auf jüngere Bewerber für Sachgerecht hielt.
Übrigens handelte es sich in beiden Fällen um Rechtsanwälte, die geklagt haben. Lässt dies Rückschlüsse auf die Arbeitsmarktsituation der Rechtsanwälte zu? Oder leiden Rechtsanwälte häufiger unter Diskriminierung?

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