Beleidigung im Affekt ArbG Duisburg Urteil vom 26.09.2012 Az. 5 Ca 949/12

BeleidigungBeleidigung im Affekt

Nun der Sachverhalt ist eigentlich ganz einfach. Ein seit 2008 im Betrieb beschäftigter Arbeitnehmer bezeichnete seine Kollegen bei Facebook als „Klugscheißer“ und „Speckrollen“, nachdem diese ihn beim Chef zu Unrecht denunziert hatten. Anm. des Verfassers: Eine verständliche Verhaltensweise.
Dennoch kann die Beleidigung von Kollegen durchaus eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Aber eben nicht in jedem Fall und nicht in diesem. Das Gericht ging davon aus, dass der Arbeitnehmer im Affekt gehandelt habe, nachdem er erfuhr, dass seine Kollegen ihn zu Unrecht beim Chef mies gemacht haben. Zudem habe er die Kollegen nicht namentlich genannt, diese also aus dem Facebook-Eintrag nicht ohne weiteres identifizierbar waren. Daher kein Kündigungsgrund und somit Kündigung unwirksam. Im Ergebnis wohl nicht zu beanstanden. Doch zwei Fragen bleiben. Was passierte mit den denunzierenden Kollegen? Kündigung? Und gibt es auch Urteile im Affekt? 🙂

Urteil gibt es hier.

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