Hör nicht auf den Wirtschaftsprüfer

Betriebsratsarbeit ist Arbeit. Ist so. Glaubt es mir. Auch wenn dies der ein oder andere Arbeitgeber anders sieht. Betriebsratsmitglieder sind zudem von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Dies sagt § 37 Abs. 2 BetrVG. So, das hätten wir schon mal und nun zum Sachverhalt. Der Arbeitgeber betreibt ein Spielcasino. Antragsteller ist der dort gebildete Betriebsrat. Der Betriebsrat hält seine Sitzungen in der Zeit 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Feier- und Sonntagen ab. Der Arbeitgeber zahlte für diese Zeiten Nachtarbeitszuschläge, die in der Vergangenheit auch steuerfrei geleistet wurden. Doch dann kam der Wirtschaftsprüfer und meinte, dass die Nachtarbeitszuschläge nicht mehr steuerfrei gewährt werden können. Und hier beginnt das Problem. Ein Mitarbeiter, der nachts im Kasino „normal“ arbeitet, bekommt den Zuschlag steuerfrei, während die nächtliche Betriebsratsarbeit versteuert wird. Ist Betriebsratsarbeit also doch nicht gleich Arbeit? Laut Wirtschaftsprüfer nicht. Doch was sagt das Gericht. Das Arbeitsgericht Wiesbaden sah die Sache genauso wie der Wirtschaftsprüfer. Erst das Hessische Landesarbeitsgericht Beschluss v. 10.03.2014 Az. 16 TaBV 197/13 sah eine Benachteiligung für die Mitglieder des Betriebsrats, wenn diese für die Teilnahme an Betriebsratssitzungen ihre Nachtarbeitszuschläge nicht mehr steuerfrei erhalten.

„Zwar ist die Betriebsratstätigkeit keine Arbeit im Sinne einer Gegenleistung für das zu zahlende Arbeitsentgelt nach § 611 BGB. Sie ist der arbeitsvertraglichen Leistung aber kraft Gesetz gleichgestellt.“

Soso… Herr Wirtschaftsprüfer

Ein Kommentar

  1. Jan Brendel said:

    Ich habe es schon immer gewusst. Die Kollegen im Betriebsrat arbeiten nicht 🙂
    Mich würde ja interessieren, weshalb man erst vor Gericht gehen muss, wenn doch eine Nachfrage beim Finanzamt ebenso Klarheit geschaffen hätte. Auch wenn man es sich nur schwerlich vorstellen kann: die Mitarbeiter eines Finanzamtes sind bei der Aufklärung solcher Sachverhalte sehr hilfreich!
    Ich hoffe mal, dass der Prüfer anschließend gewechselt wurde…

    30. September 2014
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