Schlagwort: <span>Gewerkschaft</span>

Bundesverfassungsgericht sagt ja zum TarifeinheitsgesetzWorum geht es?

Das Tarifeinheitsgesetz regelt, was passiert, wenn in einem Betrieb mehrere Tarifverträge gelten. Konkret legt es fest, dass im Falle einer Kollision unterschiedlicher Verträge, der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Anwendung findet. Besonders kleinere Gewerkschaften sahen sich durch diese Gesetzesregelung benachteiligt und hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Kollektivarbeitsrecht

streikIhnen allen ist sie ein Begriff: Ver.di, die Gewerkschaft für die Belange der Dienstleistungsangestellten. Ver.di selbst ist jedoch auch Arbeitgeber, von deutschlandweit rund 3.000 Angestellten. Und wie kann es anders sein, auch hier steht nicht alles zum Besten mit der Mitarbeiterzufriedenheit. Die kleine Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG) organisierte mit Ver.dis Gesamtbetriebsrat Warnstreiks in einigen Städten. Ca. 1.000 Beschäftigte legten für die Forderung nach 5% mehr Lohn und Gehalt sowie Arbeitsplatzgarantie die Arbeit nieder.

Im Frühling hat Ver.di selbst für den Öffentlichen Dienst eine 6 prozentige Erhöhung des Lohns gefordert. Ihren eigenen Mitarbeitern bietet die große Gewerkschaft – man höre und staune – allerdings nur ein Plus von knapp 1% an. Da passt doch irgendetwas nicht. Für die eigenen Angestellten gelten also die ureigenen Forderungen nicht – schwer nachzuvollziehen.

Das haben sich sicherlich die Ver.di Mitarbeiter auch gedacht, die der kleinen GdG beigetreten sind, oft heimlich, weil es bei ihren Vorgesetzten nicht gern gesehen wird. Und bisher verhandelt Ver.di auch nicht mit der GdG. Die Mitgliederzahl sei mit etwa 1.000 zu niedrig, Vertreter der Arbeitnehmerrechte sei der eigene Gesamtbetriebsrat, dieser sei Verhandlungspartner für Entgeltverhandlungen. Laut einer Pressemitteilung von „Die Welt“ habe Ver.di gesagt, sie selbst seien die Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten, da diese ja auch im Dienstleistungssektor tätig seien. Schließlich sei es ja auch Quatsch, dass Ver.di Mitarbeiter und gleichzeitig auch -Mitglieder für eine zweite Gewerkschaft Beiträge zahlen sollen.

Also auch bei den Gewerkschaften als Arbeitgeber gibt es noch viel zu tun: starke Arbeitnehmervertretungen sind gefragt. Nicht nur bei Ver.di!

Recht für Betriebsräte

Eigentlich heißt es ja immer: Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber oder Arbeitgeber gegen Gewerkschaft. Nur diesmal nicht. Diesmal wenden sich die Arbeitnehmer gegen die Gewerkschaft Verdi. Und warum? Und wo? Das warum ist vielleicht etwas schwieriger. Aber auch nicht wirklich. Doch kommen wir zunächst zum Wo. Das ist einfach, nämlich bei Amazon. Und nun zum Warum. Scheinbar sind viele Mitarbeiter bei Amazon nicht mehr damit einverstanden, wie die Gewerkschaft Verdi das US-Unternehmen in der Öffentlichkeit darstelle, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es heißt, das „negative öffentliche Bild“ verfolge die Mitarbeiter „bis ins Privatleben“.  Letztlich entspräche Verdis Darstellung der Arbeitsbedingungen bei Amazon auch nicht der Realität, so der Aufruf von rund tausend Mitarbeitern der Standorte Leipzig und Bad Hersfeld.

Als Gewerkschaft würde ich mir jetzt mal Gedanken machen…

 

Kuriositäten