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Rat.los

unregistriert

1

Montag, 13. Februar 2012, 14:56

Tarifvertrag oder doch AV?

Hallo liebe Leute

Bei folgender Frage wäre ich um Mithilfe dankbar:
Wir als BR haben eine Anhörung wegen Kündigung, es geht um die
Befristung während der Probezeit Laut Tarifvertrag ist bei sachgrundlos befristeten AN eine Probezeit von 6 Wochen vorgesehen. Im Arbeitsvertrag ist eine Klausel enthalten, die für 3 Monate (also das Doppelte) Probezeit anordnet.

Wonach richtet man sich nun?

Rhitz

Fachmann

Beiträge: 272

Danksagungen: 399

2

Dienstag, 14. Februar 2012, 08:20

Guten Morgen!

Nun, sofern euer AG im AG-Verband ist, dann geht der TV bzw die Probezeitdauer vor.

Gruß,
Jörn

B.Ruhigend

Spezialist

Beiträge: 406

Danksagungen: 1440

3

Dienstag, 14. Februar 2012, 11:55

RE: Tarifvertrag oder doch AV?

Wir als BR haben eine Anhörung wegen Kündigung, es geht um die
Befristung während der Probezeit


"Befristung während der Probezeit"? Wofür ist hier eine Befristung relevant wenn es doch um eine Kündigung geht?


Laut Tarifvertrag ist bei sachgrundlos befristeten AN eine Probezeit von 6 Wochen vorgesehen. Im Arbeitsvertrag ist eine Klausel enthalten, die für 3 Monate (also das Doppelte) Probezeit anordnet.


Welche Folgen sind denn hier an die Probezeit geknüpft?

Rhitz

Fachmann

Beiträge: 272

Danksagungen: 399

4

Dienstag, 21. Februar 2012, 13:02

Ob da noch etwas kommt? :rolleyes:

bjoern

Fachmann

Beiträge: 160

Danksagungen: 77

5

Mittwoch, 22. Februar 2012, 06:58

wie auch immer aber Individualrecht geht vor. Es gewinnt also nicht die Regelung im Tarifvertrag sondern immer die einzelvertragliche Regelung, hier als die Regeleung des Arbeitsvertrages.

Gruss
Björn

B.Ruhigend

Spezialist

Beiträge: 406

Danksagungen: 1440

6

Donnerstag, 23. Februar 2012, 09:47

wie auch immer aber Individualrecht geht vor. Es gewinnt also nicht die Regelung im Tarifvertrag sondern immer die einzelvertragliche Regelung, hier als die Regeleung des Arbeitsvertrages.


Eine Aussage die ich in dieser Form sicherlich nicht unterschreiben würde.

Hinz

unregistriert

7

Freitag, 24. Februar 2012, 08:18

weil sie falsch ist. Der Arbeitsvertrag kann nicht ungünstiger sein als der Tarifvertrag. Vorausgesetzt der Tarifvertrag findet überhaupt Anwendung. Ist der zu Kündigende denn Gewerkschaftsmitglied?

stelko

Spezialist

Beiträge: 872

Danksagungen: 1590

8

Freitag, 24. Februar 2012, 22:17

Hallo,

von welcher Branche sprechen wir überhaupt in diesem Thread ?

Viele Grüße,

Sascha

Suriya

unregistriert

9

Mittwoch, 2. Mai 2012, 06:14

gDgNLJscFecHILQKBW

Bei aller Traurigkeit, aber wer he4tte das gedacht! Hoffentlich boemmekn die Kollegen, die entlassen werden, so schnell wie mf6glich wieder Arbeit. Ich drfccke euch die Daumen!Hoffentlich kommen aber auch die Gesche4ftsffchrer von Redaktion und Medienvermarktung noch zur Besinnung und werden ihr unse4gliches Tarifangebot deutlich nach oben schrauben. Das Angebot, das ffcr alle gelten soll, ist ein Schlag ins Gesicht. Vor allem ffcr die Kollegen, die seit vielen Jahren treu und fleidfig ihre Arbeit gemacht haben und unbezahlte dcberstunden in Kauf genommen haben, zum Wohle des SchwaBo, sollen plf6tzlich ein Drittel weniger wert sein? Da sollte ein fairer Tariflohn doch das mindeste sein. Zumindest ein faires Angebot.

C.Reinhardt

Fachmann

Beiträge: 202

Danksagungen: 418

10

Mittwoch, 2. Mai 2012, 08:38

Hallo Suriya,

bist du dir sicher, dass das der richtige Thread ist für den Beitrag? ;)

stelko

Spezialist

Beiträge: 872

Danksagungen: 1590

11

Mittwoch, 2. Mai 2012, 18:36

Hallo,

ich möchte mich gerne der Frage von Benjes anschließen. Ein paar Hinweise sind ja schon gefallen ; ich bin mir aber dennoch recht unsicher.

Wovon reden wir derzeit genau ?


Gruß,

Sascha

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