Glossar
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.
Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz im eigenständigen, von der Zivilgerichtsbarkeit unabhängigen Rechtsweg der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
Ein deutsches Bundesgesetz, dass die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland bildet. Es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (§§ 1 ff.) sowie den Gang des Verfahrens (§ 8) einerseits im Urteilsverfahren (§§ 46 ff.) und andererseits im Beschlussverfahren (§§ 80 ff.).
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber und spaltet sich in hauptsächlich zwei große Bereiche: Das Individualarbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (z.B. Arbeitsvertrag, Leistungsstörung, Kündigung). Das kollektive Arbeitsrecht umfasst das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat), das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) das Tarifvertragsrecht und das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen).
Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag, auch Anstellungsvertrag, ist nach deutschem Recht ein Vertrag zur Begründung eines privatrechtlichen Schuldverhältnisses über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung.
Arbeitsvertragsrecht
Bestandteil des Bürgerlichen Rechts. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist definiert als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise ein Arbeitsvertrag Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung des Entgeltes für die geleistete Arbeit. Eine vertragliche Regelung der Arbeitszeit findet ihre Grenzen jedoch stets im ArbZG. Innerhalb der Grenzen des ArbZG können in Tarifverträgen oder vergleichbaren Regelungen noch engere Grenzen ausgehandelt werden.
Asset Deal
Unterart des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc. im Rahmen der Rechtsnachfolge und einzelne Verbindlichkeiten einzeln übertragen.
Aufhebungsvertrag
In einem solchen wird eine einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vertraglich geregelt.
Auslandsentsendung
Erbringung der Arbeitsleistung im Ausland; längerfristig, d.h. nicht nur im Rahmen einer Dienstreise. Grundlage des Auslandseinsatzes ist zumeist eine Entsendungsvereinbarung bzw. ein Auslandsentsendevertrag. Rechtsgrundlage ist, was die Parteien vereinbart haben. Der gesetzliche Mindestinhalt ergibt sich aus § 2 Absatz 2 Nachweisgesetz (NachwG). Dort heisst es:
"Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so muß die Niederschrift dem Arbeitnehmer vor seiner Abreise ausgehändigt werden und folgende zusätzliche Angaben enthalten:
- die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit,
- die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird,
- ein zusätzliches mit dem Auslandsaufenthalt verbundenes Arbeitsentgelt und damit verbundene zusätzliche Sachleistungen,
- die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers."
Allerdings sind viele Entsendeverträge als Formularverträge seit 2002 an den Maßstäben der §§ 305 ff. BGB zu messen.
Befristung
Die Vereinbarung, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Datum oder mit einem bestimmten Ereignis ohne Kündigung enden soll.
Behinderung
Individuelle Beeinträchtigung eines Menschen, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig ist.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG). Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses.
Beschäftigungssicherung
Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschäftigten. Hierfür können arbeitsmarktpolitische, tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden.
Beschlussverfahren
Für Rechtsstreitigkeiten mit kollektivem Bezug gilt das Beschlussverfahren (§§ 80 ff. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)). In der gerichtlichen Praxis liegt der Schwerpunkt auf Rechtsstreiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten. Es ist nach Maßgabe der §§ 2 a, 3 ArbGG für Streitigkeiten von Arbeitgebern, Mitbestimmungsorganen bzw. deren Mitgliedern sowie für Auseinandersetzungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Vereinigungen eröffnet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer eines Betriebes möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft.
Betriebsänderung
Liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird, wenn ein Betrieb aufgespalten wird oder der Betriebszweck oder die Betriebsorganisation geändert oder grundlegend neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Eine Betriebsänderung löst in Betrieben, in denen ein Betriebsrat existiert, unterschiedliche und unterschiedlich weitreichende Mitbestimmungsrechte aus, die den Kernbereich der wirtschaftlichen Mitbestimmung des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz ausmachen. Dazu gehören Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat und unter gewissen Voraussetzungen auch Beratungspflichten sowie der Zwang, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln und einen Sozialplan zu vereinbaren.
Betriebsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. den Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die nur ein begrenzter Personenkreis kennt und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind. Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:
- alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind
- Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
- technisches Know-how
- Kunden- und Preislisten
- Bilanzen
- Personalangelegenheiten.
Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Betriebsrat
Das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mit mindestens 5 Arbeitnehmern) gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen.
Betriebsratssitzung
Die Betriebsratssitzung hat im Wesentlichen drei Funktionen:
Sie dient dem Informationsaustausch, der Meinungsbildung und Beschlussfassung sowie der Arbeitsorganisation des Betriebsrats.
Betriebsratswahl
In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern können Betriebsräte gewählt werden, wenn der Wunsch nach einem Betriebsrat vorhanden ist und die erforderliche Zahl der Kandidaten zur Wahl zur Verfügung steht. Betriebsräte werden dann in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. im Turnus von vier Jahren gewählt. Die Leitung und Durchführung dieser regelmäßigen Betriebsratswahl ist ausschließlich Angelegenheit der Arbeitnehmer des Betriebs.
Betriebsstilllegung
Die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen.
Betriebsübergang
Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Häufig wird der Betriebsübergang auch als Unternehmensverkauf oder als Übernahme bezeichnet.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat. Er bindet nicht nur die Unterzeichner persönlich, sondern, ob es ihnen gefällt oder nicht, auch die von ihnen vertretenen Parteien – im Falle des Arbeitgebers also auch die (heutigen und künftigen) Eigentümer bzw. den Mutterkonzern; im Falle des Betriebsrats auch die Mitarbeiter, die den Betriebsrat nicht gewählt haben, und selbst die, die zum Zeitpunkt der Unterschrift dem Betrieb noch gar nicht angehört haben.
Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz.
Betriebsversammlung
Treffen von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten.
Bilanz
Eine kurz gefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMog)
Das Bilanzmodernisierungsgesetz beinhaltet die größte Bilanzreform seit 25 Jahren, mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, das HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken.
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht ist die höchste Instanz des Arbeitsrechts.
Cash Value Added (CVA)
Cash Value Added ist eine Residualgewinngröße. Ein Residualgewinn entsteht, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist, als die Kapitalkosten des Unternehmens. Durch Übergewinne erhöht sich der Unternehmenswert.
Controlling
Als Controlling bezeichnet man ein Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd ergebniszielorientiert koordiniert und so die Adaption und Koordination des Gesamtsystems unterstützt.
Direktionsrecht
Das Direktionsrecht ist ein Weisungsrecht des Arbeitgebers in dessen Bereich er - unabhängig von der Mitbestimmung des Betriebsrats - dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen kann. Wie weit das Direktionsrecht im Einzelnen reicht, hängt davon ab, welche vertraglichen Regelungen dem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegen.
Due Diligence
Die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung des Kaufgegenstandes, insbesondere vor einem Unternehmenskauf, auch als Unternehmensbewertung bezeichnet.
Economic Value Added (EVA)
Economic Value Added ist eine Residualgewinngröße, ein Residualgewinn entsteht, wenn die Gesamtkapitalrendite größer ist, als die Kapitalkosten des Unternehmens. Durch Übergewinne erhöht sich der Unternehmenswert.
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle ist eine Art „betriebliches Schiedsgericht“, das dazu dient, gescheiterte Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer Einigung zu führen. Das Verfahren in der Einigungsstelle ist in § 76 BetrVG geregelt, die Kosten der Einigungsstelle in § 76a BetrVG.
Erwerbsminderungsrente
Rente wegen verminderte Erwerbsfähigkeit, bezeichnet einen krankheits- bzw. behinderungsbedingten physischen bzw. psychischen Zustand, der die Fähigkeit eines Menschen einschränkt, seinen Lebensunterhalt mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu verdienen.
Geschäftsbericht
Der Geschäftsbericht ist die Veröffentlichung eines Unternehmens, in der es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegt.
Geschäftsgeheimnis
Ein Geschäftsgeheimnis (Betriebsgeheimnis) ist jede auf ein Geschäft bzw. den Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die nur ein begrenzter Personenkreis kennt und die anderen Personen nicht einfach zugänglich sind. Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse können also sein:
- alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs, die Außenstehenden nicht ohne weiteres zugänglich sind
- Konstruktions-, Herstellungsverfahren,
- technisches Know-how
- Kunden- und Preislisten
- Bilanzen
- Personalangelegenheiten.
Der Arbeitnehmer ist als eine Nebenverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Abschluss des Arbeitsvertrags und endet nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
Das KonTraG präzisiert und erweitert hauptsächlich Vorschriften des HGB (Handelsgesetzbuch) und des AktG (Aktiengesetz). Mit dem KonTraG wurde die Haftung von Vorstand, Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfern in Unternehmen erweitert.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode.
Gleichstellung
siehe Gleichstellungsantrag.
Gleichstellungsantrag
Einen Gleichstellungsantrag kann der behinderte Mensch stellen, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 anerkannt wurde. Mit diesem Antrag, der beim zuständigen Arbeitsamt zu stellen ist, kann erreicht werden, dass eine Gleichstellung in den Rechten mit einem schwerbehinderten Mensch gegeben ist (z.B. der gleiche Kündigungsschutz, den ein schwerbehinderter Mensch hat).
GmbH-Gesetz
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Günstigkeitsprinzip
Im Arbeitsrecht gilt das sog. „Günstigkeitsprinzip“. Dieses Prinzip ist von der Rechtsprechung entwickelt worden und stellt immer auf das - objektiv betrachtete - individuelle Interesse des einzelnen Arbeitnehmers ab. Kollidieren mehrere Regelungen in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis, so findet nach dem Günstigkeitsprinzip in der Regel die Norm Anwendung, die für den einzelnen Arbeitnehmer am günstigsten ist. Das Günstigkeitsprinzip kann jedoch durch höherrangige Vorschriften verdrängt werden.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Gesetz zur Regelung des Handels in Deutschland
Integrationsvereinbarung
Eine Integrationsvereinbarung ist eine Regelung, die ein ganzes Bündel von arbeitsplatz- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen umfassen kann und zwischen Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung vereinbart wird.
Interessenausgleich
Der Interessenausgleich dient dazu, mit dem Betriebsrat eine Einigung über die Art und das „Wie“ einer Betriebsänderung zu erzielen.
Jahresabschluss
Als Jahresabschluss bezeichnet man den rechnerischen Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres.
Jugendarbeitsschutz
Kinder und Jugendliche sollen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden.
Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
Anfang 1998 verabschiedetes Gesetz, welches gemäß § 292 a HGB die befreiende Wirkung von internationalen Konzernabschlüssen börsennotierter Mutterunternehmen ermöglichte.
Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung soll die Mittelherkunft und Mittelverwendung der liquiden Mittel darstellen.
Kennzahlen
Kennzahlen werden in der Betriebswirtschaft zur Beurteilung von Unternehmen eingesetzt.
Kosten- und Leistungsrechnung
Kosten- und Leistungsrechnung dient in erster Linie der Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Ist-Daten.
Kündigung
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers.
Landesarbeitsgerichte
Landesarbeitsgerichte entscheiden als Berufungsgerichte über die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte des jeweiligen Bezirks.
Mehrarbeit
Erfolgt, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgegebene Arbeitszeit überschreitet.
Mitarbeitervertretung
Arbeitnehmervertretung bei kirchlichen und der Kirche nahestehenden Arbeitgebern.
Mitbestimmung
Die Mitwirkung der Arbeitnehmer und Ihrer Repräsentanten (z.B. Betriebsrat) bei Entscheidungen im Betrieb.
Mitbestimmungsrecht
Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), dem Personalvertretungsgesetz, der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) oder dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG).
Mobbing
Andauernde und sich wiederholende zielgerichtete Angriffe, Provokationen, Belästigungen und Nötigungen am Arbeitsplatz zum Zweck der Verunsicherung oder Schädigung der seelischen beziehungsweise geistigen Gesundheit des Opfers.
Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter.
Outsourcing
Als Outsourcing bezeichnet man die Auslagerung von Unternehmensaufgaben und -strukturen. Dabei werden bisher vom Unternehmen selbst erbrachte Leistungen an Dritte oder an Fremdfirmen übergeben. Verschiedene Formen des Outsourcings sind möglich, so z. B. das unternehmensinterne oder das unternehmensexterne Outsourcing.
Personalentwicklung (PE)
Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen der Bildung, Förderung und Auswahl von Mitarbeitern und Führungskräften, die durch ein Unternehmen geplant, durchgeführt oder finanziert werden. Hierzu werden die unterschiedlichsten Methoden der Personalbeschaffung (Personalrecruiting), der Personalauswahl und der Weiterbildung eingesetzt. Ziele dieser Maßnahmen sind die Vertiefung bereits bestehender bzw. Vermittlung neuer Qualifikationen und die Ausrichtung der Kompetenzen der Mitarbeiter auf aktuelle und künftige Anforderungen des Unternehmens. Dabei gibt es sowohl Instrumente, die der reinen Wissensvermittlung dienen, als auch Instrumente zur Förderung der Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter, z. B. durch Projektarbeit, Mentoring, Coaching, Job-Rotation oder die Durchführung gezielter Weiterbildungsmaßnahmen. Übergeordnetes Ziel der Personalentwicklung ist die erfolgreiche Erfüllung der Unternehmensziele.
Pflegezeit/ Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass ein naher pflegebedürftiger Angehörige betreut oder versorgt werden muss. Die eingeräumte Pflegezeit schützt Arbeitnehmer, so dass das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Während der Pflegezeit besteht für die Betroffenen ein Sonderkündigungsschutz. Bei den Möglichkeiten unterscheidet man zwischen der „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“, bei der sich der Arbeitnehmer bis zu zehn Tage freistellen lassen kann. Während dieser Zeit ist der Arbeitnehmer lediglich sozialversichert. Bei Inanspruchnahme der „Pflegezeit“ muss die Pflegebedürftigkeit des zu Pflegenden nachgewiesen sein. Dann kann der Arbeitnehmer bis zu sechs Monate Pflegezeit beanspruchen, ohne dass sein Arbeitsverhältnis gefährdet ist. Der Anspruch gilt nur gegenüber Arbeitgebern mit mindestens 16 Arbeitnehmern und ist somit für Kleinbetriebe ausgeschlossen. Für Beamte gilt das Pflegezeitgesetz nicht, es gelten besondere beamtenrechtliche Vorschriften.
Quartalsberichte
Zwischenberichte über den jeweils zurückliegenden Zeitraum.
Rechnungswesen
Zum Rechnungswesen zählen alle Verfahren, die die im Betrieb auftretenden Geld- und Leistungsströme erfassen, ordnen, bewerten und überwachen.
Regelungsabrede
Regelungsabreden sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die keiner Schriftform bedürfen. Sie haben daher nicht die Wirkung einer Betriebsvereinbarung und sie verändern nicht unmittelbar die Rechtsstellung von Arbeitnehmern.
Rehabilitation
Im Arbeitsleben bedeutet der Begriff die Wiedereingliederung in den beruflichen Alltag.
Risikomanagement
Risikomanagement ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Reaktionen auf festgestellte Risiken.
Schulungsanspruch
Das Recht des Betriebsrats als Gremium vom Arbeitgeber zu verlangen, dass ein Mitglied des Gremiums zu einem Seminar fahren darf. Damit in Zusammenhang stehen der Freistellungsanspruch und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, § 37 Absatz 6 BetrVG.
Schweigepflicht
Die Verpflichtung über die im Rahmen der Betriebsratstätigkeit erhaltenen Informationen (betriebliche Geschäftsgeheimnisse, Inhalt von Verhandlungen, Inhalt von Beratungsgesprächen mit Mitarbeitern) Stillschweigen zu bewahren.
Schwerbehinderte
Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind.
Schwerbehindertenausweis
Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, der vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt wird.
Share Deal
Ein Rechtskauf gemäß § 453 I BGB, bei dem Aktien, Geschäftsanteile, sowie Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sein können. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.
Sozialplan
Der Sozialplan gem. § 112 BetrVG soll im Falle einer Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile ausgleichen oder mindern. Bei einer Betriebsgröße ab 20 Mitarbeitern kann ein Sozialplan durch den Betriebsrat verlangt und ggf. auch durch das Anrufen der Einigungsstelle durchgesetzt werden.
Sprecherausschuss
Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten im Betrieb oder Unternehmen und ähnelt dem Betriebsrat, der die Interessenvertretung der Mitarbeiter darstellt. Der Sprecherausschuss hat entgegen dem Betriebsrat keine gesetzlich normierten Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Informations- und Beratungsrechte.
Tarifvertrag
Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien, der nach deutschem Recht Rechtsnormen enthält, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil), und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) regelt. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände auf der einen und Gewerkschaften (als Arbeitnehmervertreter) auf der anderen Seite.
Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.
Übernahme
siehe Betriebsübergang.
Überstunden
Überstunden sind Überschreitungen der durch einen Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegten regelmäßigen Arbeitszeit.
Umstrukturierung
Umstrukturierung ist die Neugestaltung der aktuellen Geschäftsprozesse und betrieblichen Strukturen.
Urlaub
Als Urlaub wird die Zeit bezeichnet, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.
Vergütung
Vergütung ist die für eine Dienstleistung entrichtete oder zu entrichtende Gegenleistung in Geld.
Verhandlungsführung
Bei der Verhandlungsführung werden sich widersprechende Interessen von mehreren Parteien durch Strategie und Kommunikation ausgeglichen.
Versetzung
Versetzung bedeutet der vom Arbeitgeber veranlasste Wechsel des Arbeitsplatzes und/oder der Aufgaben eines Arbeitnehmers.
Von Behinderung Bedroht
Diese Bezeichnung trifft zu, wenn zu erwarten ist, dass eine individuelle Beeinträchtigung, die umfänglich, vergleichsweise schwer und langfristig ist, eintreten wird.
Wahlvorstand
Der Wahlvorstand ist i.d.R. durch den Betriebsrat zu bestellen. Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest, § 18 BetrVG.
Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, in dem Arbeitnehmervertreter gemeinsam mit dem Arbeitgeber über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens beraten. Im Wirtschaftsausschuss muss der Betriebsrat mit zumindest einem Mitglied vertreten sein. Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren. Der Wirtschaftsausschuss hat wiederum die Pflicht, regelmäßig den Betriebsrat zu informieren.
Wirtschaftsprüferbericht
Der Wirtschaftsprüferbericht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Unternehmung und deren zukünftiger Entwicklung.
Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung ist eine vertragliche Nebenabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der festgelegt wird, dass bestimmte erwünschte Zustände (Ziele) innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erreicht werden sollen. Durch die Zielvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitnehmer dazu, zur Zielerreichung beizutragen.
