Betriebsratswahlrechner
Hinweise
Nach § 21 BetrVG endet die Amtszeit des alten Betriebsrats vier Jahre nach ihrem Beginn. Wenn außerhalb des Zeitraums 01.03. - 31.05.2006 (vgl. § 13 Abs. 2 BetrVG) gewählt wurde, endet die Amtszeit dieses Betriebsrats mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl (§ 18 WO).
Der Wahlvorstand muss darauf achten, dass bei der Neuwahl keine betriebsratslose Zeit eintritt. In unserem Muster-Zeitplan, in dem wir beispielhaft das Ende der Amtszeit mit dem 06.04.2010 angenommen haben, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie die einzelnen Schritte Ihrer Betriebsratswahl 2010 terminlich planen können. Zum Vergleich finden Sie die jeweils letztmöglichen Termine für die einzelnen Schritte bis zur Betriebsratswahl am Beispiel des Endes der Amtszeit am 06.04.2010.