Sie befinden sich hier: » Betriebsrat » Betriebsrats Know-How » Betriebsrat-Lexikon » Arbeitszeit

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist definiert als die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Länge der Arbeitszeit regelt normalerweise ein Arbeitsvertrag Sie hat häufig direkten Einfluss auf die Berechnung des Entgeltes für die geleistete Arbeit. Eine vertragliche Regelung der Arbeitszeit findet ihre Grenzen jedoch stets im ArbZG. Innerhalb der Grenzen des ArbZG können in Tarifverträgen oder vergleichbaren Regelungen noch engere Grenzen ausgehandelt werden.