Direktionsrecht
Das Direktionsrecht ist ein Weisungsrecht des Arbeitgebers in dessen Bereich er - unabhängig von der Mitbestimmung des Betriebsrats - dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen kann. Wie weit das Direktionsrecht im Einzelnen reicht, hängt davon ab, welche vertraglichen Regelungen dem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegen.
