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Direktionsrecht

Das Direktionsrecht ist ein Weisungsrecht des Arbeitgebers in dessen Bereich er - unabhängig von der Mitbestimmung des Betriebsrats - dem Arbeitnehmer Weisungen erteilen kann. Wie weit das Direktionsrecht im Einzelnen reicht, hängt davon ab, welche vertraglichen Regelungen dem Arbeitsverhältnis zu Grunde liegen.