Interessenausgleich
Der Interessenausgleich dient dazu, mit dem Betriebsrat eine Einigung über die Art und das „Wie“ einer Betriebsänderung zu erzielen.
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Der Interessenausgleich dient dazu, mit dem Betriebsrat eine Einigung über die Art und das „Wie“ einer Betriebsänderung zu erzielen.