Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
Anfang 1998 verabschiedetes Gesetz, welches gemäß § 292 a HGB die befreiende Wirkung von internationalen Konzernabschlüssen börsennotierter Mutterunternehmen ermöglichte.
Sie befinden sich hier: » Betriebsrat » Betriebsrats Know-How » Betriebsrat-Lexikon » Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
Anfang 1998 verabschiedetes Gesetz, welches gemäß § 292 a HGB die befreiende Wirkung von internationalen Konzernabschlüssen börsennotierter Mutterunternehmen ermöglichte.