Ausbildung
Ausbildung umfasst die Vermittlung von Vermögen, Fähigkeiten, Kenntnissen und Wissen an einen Auszubildenden oder Studenten durch eine ausbildende Stelle. In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt.
