Betriebsratswahl
In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern können Betriebsräte gewählt werden, wenn der Wunsch nach einem Betriebsrat vorhanden ist und die erforderliche Zahl der Kandidaten zur Wahl zur Verfügung steht. Betriebsräte werden dann in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. im Turnus von vier Jahren gewählt. Die Leitung und Durchführung dieser regelmäßigen Betriebsratswahl ist ausschließlich Angelegenheit der Arbeitnehmer des Betriebs.
