JAV-Schulung
Das Mitglied der JAV hat wie ein Mitglied des Betriebsrats Anspruch darauf, anlässlich der Teilnahme an einer erforderlichen Schulung bei Fortzahlung des Entgelts von seiner Arbeitsleistung freigestellt zu werden, §§ 65 I, 37 VI BetrVG.
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Das Mitglied der JAV hat wie ein Mitglied des Betriebsrats Anspruch darauf, anlässlich der Teilnahme an einer erforderlichen Schulung bei Fortzahlung des Entgelts von seiner Arbeitsleistung freigestellt zu werden, §§ 65 I, 37 VI BetrVG.