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Tarifvertrag

Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien, der nach deutschem Recht Rechtsnormen enthält, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können (normativer Teil), und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) regelt. Zu den Tarifvertragsparteien zählen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände auf der einen und Gewerkschaften (als Arbeitnehmervertreter) auf der anderen Seite.