Jugend- und Auszubildendenvertretung III

Das Ausbildungsverhältnis in der Praxis

Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht mehr innerbetrieblich gelöst werden. Gerade dann, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist »in letzter Instanz« das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig.

Die JAV ist regelmäßig die erste Anlaufstelle, wenn Auszubildende Probleme im Ausbildungsverhältnis haben und sich Streit mit dem Arbeitgeber abzeichnet oder schon eingetreten ist. Der Blick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung hilft bei der richtigen Einschätzung der Situation und Verbesserung der Beratungspraxis.

In diesem Seminar erfahrt Ihr, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkt alternative Streitschlichtungsoptionen und lernt echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch kennen.

Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Seminargebühr: 895,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19.30 Uhr,
Seminarende 12.30 Uhr

Teilnehmer: ca. 11