Ersatzmitglied Betriebsrat: Welche Rechte und Pflichten gelten?

 

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Ein Betriebsrat besteht nicht nur aus den regulären Mitgliedern, sondern zusätzlich auch aus Ersatzmitgliedern. In diesem Beitrag lesen Sie, wie ein Ersatzmitglied nachrückt, wie viel Ersatzmitglieder es geben muss und welche Rechte und Pflichten Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben.

Das klingt komplex? Bei Poko finden Sie Seminare explizit für Ersatzmitglieder, sodass Sie bestens informiert und vorbereitet sind, wenn Ihr Einsatz gefordert wird.

Wann rückt ein Ersatzmitglied nach?

Ersatzmitglieder rücken grundsätzlich nach, wenn ein Mitglied des Betriebsrats ausscheidet oder zeitweise verhindert ist (§ 25 BetrVG). Ein Betriebsratsmitglied scheidet aus, wenn es

  • sein Betriebsratsamt niederlegt;
  • aus dem Unternehmen ausscheidet;
  • seine Wählbarkeit verliert;
  • aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wird.

Dies ergibt sich aus § 24 BetrVG. Auch kann ein reguläres Mitglied des Betriebsrats nur zeitweise verhindert sein. Ein Mitglied des Betriebsrats ist zeitweise verhindert, wenn es tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben. Dies ist der Fall z.B.

  • bei Urlaub;
  • bei Krankheit, einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme;
  • wenn das Arbeitsverhältnis ruht, z.B. während des Erziehungsurlaubs bzw. der Elternzeit;
  • während einer Dienstreise;
  • während der Teilnahme an einer Schulung;
  • während des Rechtsstreits über eine Kündigung des Betriebsratsmitglieds, wenn das Betriebsratsmitglied unmittelbar betroffen ist;
  • wenn es bei einer Beschlussfassung um das Betriebsratsmitglied selbst geht.

Kommt es in diesen Situationen zu einer Notwendigkeit der Arbeit des Betriebsrats, so muss ein Ersatzmitglied nachrücken.

Wie viele Ersatzmitglieder hat ein Betriebsrat?

Die Anzahl der Ersatzmitglieder eines Betriebsrats in Deutschland hängt von der Größe des Betriebsrats selbst ab. Grundsätzlich gilt, dass in Betrieben mit Betriebsräten, die aus einer Person bestehen, kein Ersatzmitglied vorgesehen ist. Sobald der Betriebsrat jedoch aus mehreren Mitgliedern besteht, benötigt er auch Ersatzmitglieder. 
Die Ersatzmitglieder rücken nach, falls ein ordentliches Mitglied des Betriebsrats dauerhaft verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder Ausscheiden aus dem Betrieb. Es gibt keine feste Anzahl an Ersatzmitgliedern; die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Kandidat*innen, die bei der Betriebsratswahl zur Verfügung stehen und wie viele Stimmen sie erhalten.

In welcher Reihenfolge rücken Ersatzmitglieder in den Betriebsrat?

Die Ersatzmitglieder rücken in der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse in den Betriebsrat, Ein Unterschied besteht zwischen den Wahlverfahren: 

1. Mehrheitswahl (Personenwahl): Bei einer Betriebsratswahl, die nach dem Prinzip der Mehrheitswahl erfolgt, wählen die Arbeitnehmer:innen individuelle Kandidat*innen. In diesem Fall gibt es keine Listen oder Gruppen von Kandidat*innen. Jeder oder jede Kandidat*in tritt einzeln an, und diejenigen mit den meisten Stimmen werden direkt in den Betriebsrat gewählt. Wenn ein ordentliches Mitglied des Betriebsrats ausscheidet oder dauerhaft verhindert ist, rückt das Ersatzmitglied nach, das unter den nicht gewählten Kandidat*innen die höchste Stimmenanzahl erhalten hat. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass das Ersatzmitglied eine angemessene Unterstützung unter den Arbeitnehmenden genießt, da es aufgrund der hohen Stimmenzahl als nächstbeliebteste Person gilt.

2. Verhältniswahl (Listenwahl): Bei der Verhältniswahl treten die Kandidat*innen in Form von Listen an. Diese Listen werden von verschiedenen Arbeitnehmern oder auch Gewerkschaften aufgestellt. Bei einem Ausscheiden oder einer dauerhaften Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds werden die Ersatzmitglieder nach dem Prinzip der Listenplatzfolge aus der jeweiligen Liste nachgewählt, der das ausscheidende Mitglied angehört hatte. Das bedeutet, dass das nächste nicht gewählte Mitglied von derselben Liste nachrückt, um die Kontinuität der Listenrepräsentation im Betriebsrat zu wahren. Dieser Mechanismus reflektiert das ursprüngliche Abstimmungsergebnis für die jeweilige Liste und stellt sicher, dass die Proportionalität der Listenvertretung im Betriebsrat erhalten bleibt. 

Wenn ein Ersatzmitglied für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied nachrückt, übernimmt es nicht automatisch dessen spezielle Aufgaben, wie beispielsweise die Mitgliedschaft im Betriebsausschuss, da solche Funktionen durch Wahlen besetzt werden. Ebenso wird eine eventuelle Freistellung des ausgeschiedenen Mitglieds nicht auf das Ersatzmitglied übertragen. Eine formelle Benachrichtigung oder eine Zustimmungserklärung des Ersatzmitglieds zur Übernahme der Aufgaben ist nicht erforderlich. Sollte jedoch ein Ersatzmitglied entscheiden, das Nachrücken für ein dauerhaft ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied abzulehnen, wird dies als Amtsniederlegung betrachtet und jemand anderes rückt nach. 

 

Werden Ersatzmitglieder zu der konstituierenden Sitzung eingeladen?

Die konstituierende Sitzung ist die erste Betriebsratssitzung eines neu gewählten Betriebsrats. Sie markiert den Beginn der Amtsperiode des Betriebsrats. In dieser Sitzung werden wichtige organisatorische und strukturelle Weichenstellungen vorgenommen, wie beispielsweise die Wahl des oder der Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters bzw. seiner Stellvertreterin. Grundsätzlich werden hier nur die ordentlich gewählten Mitglieder eingeladen. Ersatzmitglieder nehmen an der konstituierenden Sitzung in der Regel nicht teil, es sei denn, ein ordentliches Mitglied ist verhindert.

Die korrekte Einladung aller berechtigten Mitglieder, einschließlich der Ersatzmitglieder im Falle der Verhinderung ordentlicher Mitglieder, ist entscheidend für die Rechtmäßigkeit der in der konstituierenden Sitzung getroffenen Entscheidungen. Fehler bei der Einladung können die Beschlüsse des Betriebsrats anfechtbar machen.

 

Betriebsrat Seminare für Ersatzmitglieder – besteht Schulungsanspruch?

Springen Ersatzmitglieder in größerem Umfang für verhinderte Betriebsratsmitglieder ein, kann Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) und im Arbeitsrecht auch für sie erforderlich sein. Dann besteht auch für Ersatzmitglieder der Betriebsrat-Schulungsanspruch, für den sie vom Arbeitgeber von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen sind. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber die Kosten – Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung – zu tragen.

Poko bietet Ihnen spezielle Seminare für Ersatzmitglieder des Betriebsrats. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen für die Arbeit im Betriebsrat besonders wichtig sind. So sind Sie im Fall des Falles gewappnet für die wesentlichen Aufgaben des Betriebsrats.

 

Kündigungsschutz für Betriebsrat-Ersatzmitglieder

Ersatzmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz, wenn sie an Sitzungen des Betriebsrats, seiner Ausschüsse oder an Schulungen teilnehmen, die nach dem BetrVG als erforderlich anerkannt sind. Dieser Schutz beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem das Ersatzmitglied zur Teilnahme aufgefordert wird, und endet in der Regel mit dem Ende der Maßnahme. Wichtig ist, dass dieser Schutz nicht permanent ist, sondern nur für die Dauer der aktiven Teilnahme an Betriebsratstätigkeiten wirkt. Sobald das Ersatzmitglied nicht mehr an Betriebsratssitzungen teilnimmt oder die Schulung beendet ist, endet auch dieser besondere Kündigungsschutz.

Nachwirkender Kündigungsschutz

Der nachwirkende Kündigungsschutz ist eine Erweiterung des Kündigungsschutzes, der auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat oder der Beendigung der Tätigkeit als Ersatzmitglied noch für eine gewisse Zeit fortbesteht. Dieser Schutz soll verhindern, dass Arbeitnehmer*innen aufgrund ihrer ehemaligen Tätigkeit im Betriebsrat oder als Ersatzmitglied benachteiligt werden.

Der nachwirkende Kündigungsschutz dauert in der Regel ein Jahr ab dem Ende der Amtszeit. Während dieses Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung gegenüber dem ehemaligen Betriebsratsmitglied oder zum Einsatz gekommenen Ersatzmitglied nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Betriebsratsarbeit mit Poko Seminaren erlernen

Sie sind als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachgerückt oder stehen so weit oben auf der Liste, dass dieser Fall realistisch ist? Poko bietet Ihnen umfassende Betriebsrat-Schulungen, die auch Ersatzmitglieder optimal für die spontane Arbeit im Betriebsrat mit dem nötigen Wissen ausrüsten, um den Aufgaben gewissenhaft nachzugehen. Ob bei Ihnen im Betrieb vor Ort, an einem der schönen Seminarorte oder als Betriebsrat-Webinar – Poko Seminare sind für Sie da!

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