Sozialplan und Interessenausgleich bei Betriebsänderungen

Aktiv mitgestalten - besondere Beteiligungsrechte effektiv umsetzen


Sozialplan und Interessenausgleich bei Betriebsänderungen

§ 37,6
SGB IX

Lernen Sie, die Risiken für die Arbeitsplätze frühzeitig zu erkennen. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsänderung anzunehmen ist. Sie erfahren, welche Beteiligungsrechte Ihnen zustehen, welche strategisch wichtigen Verhandlungsschritte zu durchlaufen sind und wie Sie – auch mithilfe fachkundiger Dritter – zu bestmöglichen Ergebnissen bei Interessenausgleich und Sozialplan gelangen.

Betriebsänderungen sind in der Regel mit der Stilllegung von Betrieben bzw. Betriebsteilen und Personalabbau verbunden. Gerade in Krisenzeiten ist es dringend erforderlich, die meist negativen wirtschaftlichen Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Sie als Vertreter Ihrer Belegschaft sind mit dafür verantwortlich, die richtigen Wege zur Abfederung sozialer Härten zu finden und möglichst sozialverträgliche Lösungen zu entwickeln. Verlieren Sie dabei nicht die Zukunft der Belegschaft aus den Augen!

Die Betriebsänderung als Voraussetzung für Interessenausgleich und Sozialplan

  • Die umfassende Definition der Betriebsänderung in § 111 BetrVG
  • Was sind »wesentliche Betriebsteile«?
  • Was sind erhebliche Teile der Belegschaft?

Einzelfälle der Betriebsänderung

  • Personalabbau und Stilllegung von Betrieben und Betriebsteilen
  • Besonderheiten bei Spaltung und Fusion von Betrieben
  • Änderungen von Betriebsorganisation und -zweck – immer eine Betriebsänderung?
  • Neue Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren – wann sind die »grund-legend«?

Die Rechte des Betriebsrats bei der Betriebsänderung – eine Übersicht

  • Umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber – rechtzeitig?
  • Wichtig: Intensive Beratungen mit dem Arbeitgeber
  • Wann darf ich Berater und Sachverständige hinzuziehen?
  • Durchsetzungsmöglichkeiten – zur Not mithilfe des Gerichts

Der Interessenausgleich – ein strategisch wichtiges Beteiligungsrecht

  • Der Fahrplan für die geplante Betriebsänderung
  • Die vielfältigen Regelungsinhalte eines geglückten Interessenausgleichs
  • Was passiert, wenn es nicht klappt?

Sozialplan – eine erzwingbare besondere Betriebsvereinbarung

  • Typische Inhalte eines Sozialplans
  • Abfindungs- und Entschädigungsansprüche
  • Nicht vergessen: Weiterbeschäftigung nach Qualifizierung und Versetzung
  • Der erzwungene Sozialplan – das Wirken der Einigungsstelle
  • Besonderheiten des Transfersozialplans

Erfolgreiche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – so geht´s!

  • Wer ist zuständig: KBR, GBR oder BR?
  • Interessenausgleich und Sozialplan – gemeinsam verhandeln?
  • Vorbereitung und Verhandlungsstrategie
  • Die erfolgreiche Umsetzung der Verhandlungsziele des Betriebsrats
  • Mustervorlagen für Interessenausgleich und Sozialplan
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.499,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 90 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Ein komplexes Thema leicht und verständlich erklärt. Auch ohne Vorkenntnisse habe ich es verstanden. Die Fallbeispiele haben es sehr gut verdeutlicht."
Teilnehmer dieses Seminars in Bremen

"Spannender Unterricht."
Teilnehmer dieses Seminars in Bremen

"Es war eine gelungene Mischung aus Info, Austausch und Unterhaltung."
Teilnehmer dieses Seminars in Bremen

"Besonders gut gefallen hat mir der Referent. Er transportierte in lustiger und spaßiger Art eine große Menge von Sachinformationen."
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