Fremdpersonaleinsatz - Leiharbeit und Werkvertrag

Missbrauch wirksam bekämpfen – faire Regeln, gerechte Arbeitsbedingungen


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Fremdpersonaleinsatz - Leiharbeit und Werkvertrag

§ 37,6
SGB IX

Sie lernen die wichtigsten Formen des Fremdpersonaleinsatzes wie Leih- und Zeitarbeit sowie Dienst- und Werkverträge kennen. Wir zeigen Ihnen die einzuhaltenden Spielregeln – insbesondere der europarechtlich geprägten Arbeitnehmerüberlassung – und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf. Sie erfahren, wann die Beschäftigungsformen angreifbar sind und wie Sie dagegen vorgehen können.

Viele Arbeitgeber setzen auf den Einsatz von Zeitarbeit und Werkverträgen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei häufig erheblich schlechter als die der Stammbelegschaft und die soziale Situation des Drittpersonals ist oft von Unsicherheit geprägt. Viele Betriebsräte stehen dem Einsatz von Drittpersonal deshalb zu Recht kritisch gegenüber und suchen nach Handlungsmöglichkeiten, diesen einzuschränken oder zu unterbinden.

Überblick über Formen des Drittpersonaleinsatzes

  • Nutzung von Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit
  • Beschäftigung auf der Grundlage von Werkverträgen
  • Arbeit mit Freelancern und Selbstständigen im Rahmen von Dienstverträgen
  • Weisungsgebundenheit und betriebliche Eingliederung – wesentliche Abgrenzungsmerkmale
  • Missbrauch durch verdeckte Arbeiternehmerüberlassung und Scheindienst- oder Werkverträge, Scheinselbstständigkeit
  • Crowd-Sourcing, Clickworking & Co. – neue Formen des Fremdpersonaleinsatzes

Besonderheiten der Leiharbeit

  • 18 Monate Höchstüberlassungsdauer – durch Tarifverträge verlängerbar
  • Echtes Equal Pay nach 9/15 Monaten – Voraussetzungen und Grenzen
  • Ausnahme durch Geltung eines Tarifvertrags – mit europäischem Recht vereinbar!
  • Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Rechtsfolgen
  • Zustimmungsverweigerungsrechte bei der Aufnahme der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
  • Handlungsmöglichkeiten bei legaler/illegaler Arbeitnehmerüberlassung
  • Neue Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers – kompliziert geregelt

Nutzung von Werkverträgen

  • Im Trend: weniger Leiharbeit – mehr Dienst- und Werkverträge
  • Wann liegt ein Werkvertrag vor, wann verdeckte Leiharbeit?
  • Werkverträge und Outsourcing zur Verdrängung der Stammbelegschaft
  • Tendenzen zur Eindämmung von Dienst- und Werkverträgen
  • Arbeitsvertrag gemäß § 611 a BGB – alter Wein in neuen Schläuchen?

Mitbestimmung bei Drittpersonaleinsatz

  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen?
  • Gründe für Zustimmungsverweigerung bei Arbeitnehmerüberlassung – rechtssicher formuliert
  • Handlungsmöglichkeiten bei Ablehnung von Drittpersonaleinsatz
  • Leiharbeit als vorläufige Maßnahme: Ausnutzen kurzer Zeiträume
  • Auskunftsanspruch bei Fremdpersonal, erweiterte Auskunft bei Personalplanung
  • Unbedingt einfordern: Anspruch auf Vorlage von Verträgen betreffend Drittpersonaleinsatz

Sonderfall: Personalgestellung im öffentlichen Dienst

Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 20

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Der Referent ist ausgezeichnet auf uns alle eingegangen und konnte auch bei anderen Betriebsrat-Themen helfen, die nicht zum Seminar gehören. Hat das Thema dieses Seminars gut rübergebracht. Weiter so!"
Teilnehmer dieses Seminars in Hamburg

"Vielen Dank für die kompetente und humorvolle Art Themen zu vermitteln."
Teilnehmer dieses Seminars in Nürnberg

"Tolle lockere Art des Referenten, nie langweilig, sehr kompetent!"
Teilnehmer dieses Seminars in Nürnberg

"Das war wirklich ein super Seminar, klasse!"
Teilnehmer dieses Seminars in Stuttgart

"Sehr interessante und abwechslungsreiche Seminargestaltung."
Teilnehmer dieses Seminars in Stuttgart

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