Der Gesamtbetriebsrat I

Grundlagen der Mitbestimmung auf Unternehmensebene


Der Gesamtbetriebsrat I

§ 37,6

Hier lernen Sie alles Grundlegende rund um den Gesamtbetriebsrat. Ob Errichtung des Gremiums, Zusammensetzung und Zuständigkeiten bis hin zu praktischen Fragen der Geschäftsführung – Sie erhalten alle erforderlichen Informationen für eine erfolgreiche Arbeitnehmervertretung. Durch die fachmännische Aufbereitung werden Sie in die Lage versetzt, die Interessen Ihrer Kollegen im Gesamtbetriebsrat – und damit auf der Ebene des Gesamt-Unternehmens – effektiv zu vertreten.

Wer soll eigentlich mitbestimmen, wenn die wichtigen arbeitgeberseitigen Entscheidungen nicht im Betrieb, sondern in der Unternehmensspitze – und damit betriebsübergreifend – getroffen werden? Mit dem Gesamtbetriebsrat hat der Gesetzgeber die bedeutende Möglichkeit geschaffen, auch bei diesen oftmals weitreichenden unternehmerischen Entscheidungen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsverfassungsgesetzes wirkungsvoll einzusetzen. Für eine sachgerechte Ausübung Ihres Amts benötigen Sie allerdings die in diesem Seminar vermittelten zusätzlichen und speziellen Kenntnisse.

Die Errichtung des Gesamtbetriebsrats

  • Klare Abgrenzung erforderlich: Betrieb, Unternehmen und Konzern
  • Wann muss ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden?
  • Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen – wann gibt es das denn?
  • Problematisch: Betriebe und Unternehmen mit Auslandsbezug

Die Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats

  • Wer bildet eigentlich den Gesamtbetriebsrat?
  • Wonach richtet sich die Anzahl der Mitglieder?
  • Bestellung und Entsendung der Mitglieder – eine Aufgabe der örtlichen Betriebsräte
  • Das Ende: Amtszeit und Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats

  • BR – GBR – KBR: Wer ist wofür zuständig?
  • Kraft Gesetzes – bei Fehlen einzelbetrieblicher Regelungsmöglichkeiten
  • Kraft Auftrags – ordnungsgemäßer Beschluss der beauftragenden Betriebsräte erforderlich
  • Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat? Wie wirkt dort eine Gesamtbetriebsvereinbarung?
  • Ist der GBR eigentlich Vorgesetzter des örtlichen BR?

Die Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats

  • Wahl und Abwahl des Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden
  • Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: u. a. Ladung, Tagesordnung
  • Die Beschlussfassung – jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz
  • Ausschüsse des GBR, insbesondere der Gesamtbetriebsausschuss

Die Betriebsräteversammlung

  • Zusammensetzung der Betriebsräteversammlung – Abgrenzung zum GBR?
  • Einberufung/Vorbereitung der Versammlung – wann, wie oft und mit wem?
  • Tätigkeitsbericht des GBR und Lagebericht des Unternehmens

Das Seminar kann erforderliche Kenntnisse für Betriebsratsmitglieder vermitteln, die Mitglied eines Gesamtbetriebsrats sind oder werden sollen. Zuständig für die Beschlussfassung siand die örtlichen Betriebsräte (BAG 10.06.1975 – 1 ABR 140/73 = DB 1975, 2234).

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (ArbG Würzburg 04.02.1999 – 8 BV 19/98W.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


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