Ihre Argumente gegenüber dem Arbeitgeber
Möglicherweise steht Ihr Arbeitgeber der Einstellung von schwerbehinderten Menschen und dem Engagement für eine Gesundheitsförderung eher kritisch gegenüber.
Hier einige Argumente, um ihn zu überzeugen:
→ Eine präventive Gesundheitsförderung steigert nicht nur das soziale Klima sondern bewirkt in aller Regel die Reduzierung von Erkrankungen und damit von Arbeitsausfällen.
→ Schwerbehinderte sind durchaus sehr arbeitswillig und engagiert! Mit geeigneten Aufgaben und der richtigen Arbeitsplatzausstattung erbringen sie gute Arbeitsergebnisse. Und schließlich sind auch die Leistungen nicht-behinderter Mitarbeiter unterschiedlich – je nach deren Einsatz.
→ Für nicht Erreichen der lt. SGB IX gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl beschäftigter Schwerbehinderter fällt eine Ausgleichsabgabe an - vollkommen unproduktive Kosten.
→ Es gibt verschiedene Stellen, die nicht nur schwerbehinderte Arbeitnehmer sondern auch den Arbeitgeber unterstützen:
- durch Information und Beratung (z.B. Integrationsämter, insbesondere der Technische Beratungsdienst)
- durch Begleitung bzw. Unterstützung bei der Einarbeitung (z.B. Integrationsfachdienst) – je nach Bedarf des Betroffenen auch langfristig
- durch finanzielle Unterstützung (z.B. Integrationsamt, Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger)
- für die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze
- für technische Arbeitshilfen, bauliche Maßnahmen, außergewöhnliche Belastungen für die behinderungsgerechte Ausstattung
- ggf. zahlt die Agentur für Arbeit auch Lohnkostenzuschüsse
→ Bei Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zahlen Integrationsamt oder Rehabilitationsträger ggf. eine Prämie oder einen Bonus.