Finanzielle Förderung
Förderung der Integrationsämter:
- „Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten, etwa für technische Arbeitshilfen, bauliche Maßnahmen und andere notwendige Investitionen oder bei außergewöhnlichen Belastungen.“
- Auch für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann es eine Prämie oder einen Bonus vom Integrationsamt oder den Rehabilitationsträgern geben.
- „Schwerbehinderte Menschen können ebenfalls Zuschüsse erhalten, z.B. für Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen oder berufliche Fortbildung.“
Vgl. https://www.integrationsaemter.de/An-Arbeitnehmer/508c220/index.htmll